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Document C2009/005/02

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

ABl. C 5 vom 10.1.2009, p. 2–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.1.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 5/2


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2009/C 5/02)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Gebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle Gestaltungsmerkmale von neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, gestattet, eine bestimmte Menge von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen auszugeben, wobei jedes Land pro Jahr höchstens eine neue Gedenkmünze, und zwar ausschließlich 2-Euro-Münzen, ausgeben darf. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen Euro-Umlaufmünzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Luxemburg

Gegenstand: Großherzog Henri und Großherzogin Charlotte

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Auf der linken Seite des Münzinneren sind seine Königliche Hoheit, der Großherzog Henri, und die Großherzogin Charlotte im Doppelportrait mit Blick nach links abgebildet. Der Landesname „LËTZEBUERG“ und die Jahresangabe „2009“ sind, eingerahmt vom Zeichen des Münzmeisters und der Münze, senkrecht auf der rechten Seite des Münzinneren eingeprägt.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage: 1 400 000 Münzen

Ausgabedatum: Januar 2009

Randprägung: 2 ★★ in sechsfacher Wiederholung, abwechselnd von der einen und von der anderen Seite zu lesen.


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2003 zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen. Siehe ferner Empfehlung der Kommission vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Umlaufmünzen (ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 38).


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