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Document C2008/021/09

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

ABl. C 21 vom 26.1.2008, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.1.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 21/15


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2008/C 21/09)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euroraum den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information des gewerblichen Münzhandels und der Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle neuen Gestaltungsmerkmale von Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, gestattet, eine bestimmte Menge von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen auszugeben, wobei jedes Land pro Jahr höchstens eine neue Gedenkmünze, und zwar ausschließlich 2-Euro-Münzen, ausgeben darf. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen Euro-Umlaufmünzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Großherzogtum Luxemburg

Gegenstand: Großherzog Henri und die Residenz Schlossberg

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzinnere zeigt auf der linken Seite im Vordergrund das Bildnis seiner Königlichen Hoheit Großherzog Henri im Halbprofil nach rechts und auf der rechten Seite im Hintergrund den Schlossberg. Die Jahreszahl 2008, flankiert zu beiden Seiten vom Zeichen des Graveurs bzw. dem Zeichen der Münzstätte, ist am oberen Rand des Münzinneren eingraviert. Am unteren Rand des Münzinneren steht der Name des Ausgabestaats „LËTZEBUERG“.

Der äußere Münzring zeigt die zwölf Sterne der Europaflagge.

Prägeauflage: 1,3 Millionen Münzen

Voraussichtliches Ausgabedatum: Ende Januar 2008

Randprägung: 2 ★★ in sechsfacher Wiederholung, abwechselnd von der einen und von der anderen Seite zu lesen.


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2003 zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen. Siehe ferner Empfehlung der Kommission vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Umlaufmünzen (ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 38).


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