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Document C2007/172/06

Neue nationale Seite der Euro-Umlaufmünzen

ABl. C 172 vom 25.7.2007, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

25.7.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/6


Neue nationale Seite der Euro-Umlaufmünzen

(2007/C 172/06)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Gebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information des gewerblichen Münzhandels und der Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle neuen Gestaltungsmerkmale von Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, gestattet, eine bestimmte Menge von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen auszugeben, wobei jedes Land pro Jahr höchstens eine neue Gedenkmünze, und zwar ausschließlich 2-Euro-Münzen, ausgeben darf. Die Gedenkmünzen entsprechen den technischen Merkmalen der üblichen Euro-Umlaufmünzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Monaco

Anlass: 25. Todestag von Fürstin Gracia Patricia

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Auf der Innenseite der Münze ist ein Portrait von Fürstin Gracia von links im Profil abgebildet. Auf der rechten Seite des Münzinneren befindet sich der gebogene Schriftzug „MONACO“, gefolgt vom Zeichen der Münze, von der Jahreszahl „2007“ und vom Zeichen des Chefgraveurs. Der Name des Künstlers (R.B.BARON) steht unmittelbar rechts neben dem Bildnis der Fürstin. Auf dem äußeren Ring der Münze sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage: Maximal 20 001 Stück

Voraussichtliche Ausgabe: Juli 2007

Randprägung: 2 ★★, in sechsmaliger Wiederholung, abwechselnd von unten nach oben und von oben nach unten zu lesen.


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2003 zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen. Siehe ferner Empfehlung der Kommission vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Umlaufmünzen (ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 38).


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