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Document C2007/162/09
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.4682 — INEOS/Lanxess' engineering thermoplastic resins business) Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4682 — INEOS/Lanxess' engineering thermoplastic resins business) Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4682 — INEOS/Lanxess' engineering thermoplastic resins business) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 162 vom 14.7.2007, p. 17–17
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
14.7.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 162/17 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.4682 — INEOS/Lanxess' engineering thermoplastic resins business)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2007/C 162/09)
1. |
Am 6. Juli 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen INEOS („INEOS“, Vereinigtes Königreich) erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates die alleinige Kontrolle über die Sparte für Verfahrenstechnik für Thermoplastharze des Unternehmens Lanxess („Lanxess business“, Deutschland), durch den Erwerb von Anteilen. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. |
4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4682 — INEOS/Lanxess' engineering thermoplastic resins business, an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.01.2004, S. 1.