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Document C2007/155/35

    Fortführung der Tätigkeit des Gerichts zwischen dem 1. und dem 17. September 2007

    ABl. C 155 vom 7.7.2007, p. 19–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.7.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 155/19


    Fortführung der Tätigkeit des Gerichts zwischen dem 1. und dem 17. September 2007

    (2007/C 155/35)

    Das Gericht hat in seiner Vollsitzung vom 6. Juni 2007 festgestellt, dass die Eidesleistung von vier neuen Mitgliedern des Gerichts vor dem Gerichtshof wegen der Gerichtsferien erst nach diesen Ferien stattfinden kann und dass daher nach Art. 5 § 3 der Satzung des Gerichtshofs bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder des Gerichts Folgendes gilt:

    Der Vorsitz des Gerichts wird durch Präsident Vesterdorf wahrgenommen;

    der Vorsitz der Kammern mit fünf Richtern wird durch die Kammerpräsidenten Jaeger, Pirrung, Vilaras und Legal wahrgenommen;

    der Vorsitz der Ersten Kammer wird durch Kammerpräsident Cooke wahrgenommen;

    die Entscheidung vom 14. Januar 2006 (ABl. C 10, S. 19) über die Zusammensetzung der Rechtsmittelkammer und die Zuweisung von Rechtssachen an diese Kammer, die Entscheidung vom 5. Juli 2006 (ABl. C 190, S. 14) über die Zusammensetzung der Großen Kammer und die Bestimmung des in Vertretung des Präsidenten für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters sowie die Entscheidung vom 15. Januar 2007 (ABl. C 42, S. 22) über die Zuteilung der Richter an die Kammern und die Kriterien für die Zuweisung der Rechtssachen gelten fort.


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