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Document C2007/059/01

    Einleitung des Verfahrens (Fall COMP/M.3333 — Sony/BMG) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 59 vom 14.3.2007, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.3.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 59/1


    Einleitung des Verfahrens

    (Fall COMP/M.3333 — Sony/BMG)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2007/C 59/01)

    Am 1. März 2007 hat die Kommission entschieden, in dem oben genannten Fall das Verfahren einzuleiten, nachdem sie festgestellt hat, dass der angemeldete Zusammenschluss Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gibt. Mit der Verfahrenseinleitung wird eine zweite Prüfungsphase in Hinblick auf den angemeldeten Zusammenschluss eröffnet. Dies präjudiziert nicht die Endentscheidung in diesem Fall. Die Entscheidung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89 (1).

    Die Kommission gibt interessierten Dritten Gelegenheit, der Kommission ihre Stellungnahme zu dem beabsichtigten Zusammenschluss zu unterbreiten.

    Um Stellungnahmen umfassend berücksichtigen zu können, sollten sie spätestens 15 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung bei der Kommission eingehen. Die Stellungnahme kann der Kommission durch Telefax ([32-2] 296 43 01 — 296 72 44) oder auf dem Postweg unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3333 — Sony/BMG an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    GD Wettbewerb

    Merger Registry

    Rue Joseph II/Jozef II-straat 70

    B-1000 Brüssel


    (1)  ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 1.


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