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Document C2007/053/02
New national side of euro circulation coins
Neue nationale Seite der Euro-Umlaufmünzen
Neue nationale Seite der Euro-Umlaufmünzen
ABl. C 53 vom 8.3.2007, p. 2–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
8.3.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 53/2 |
Neue nationale Seite der Euro-Umlaufmünzen
(2007/C 53/02)
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Gebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information des gewerblichen Münzhandels und der Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle neuen Gestaltungsmerkmale von Euro-Münzen. (1) Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den dem Euro-Gebiet angehörenden Mitgliedstaaten sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, gestattet, eine bestimmte Menge von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Jedes Land darf pro Jahr höchstens eine neue Gedenkmünze, und zwar als 2-Euro-Nominale, ausgeben. Die Gedenkmünzen entsprechen den technischen Merkmalen der üblichen Euro-Umlaufmünzen und sind auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Großherzogtum Luxemburg
Gedenkobjekt: Großherzoglicher Palast
Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzinnere zeigt auf der rechten Seite das Bildnis Seiner Königlichen Hoheit Großherzog Henri im Halbprofil nach links und auf der linken Seite — von dem Porträt leicht verdeckt — den großherzoglichen Palast. Am linken Rand des Münzinneren befindet sich die Jahreszahl 2007, darüber das Zeichen des Graveurs und unter der Jahreszahl das Zeichen der Münzstätte. Am unteren Rand des Münzinneren ist das Wort „LËTZEBUERG“ eingraviert.
Der äußere Münzring trägt die zwölf Sterne der Europaflagge.
Prägeauflage: 1,1 Millionen Münzen
Voraussichtliche Ausgabe: Februar 2007
Randprägung: 2 ** in sechsfacher Wiederholung, abwechselnd von der einen und von der anderen Seite zu lesen.
(1) Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2003 zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen. Siehe ferner Empfehlung der Kommission vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Umlaufmünzen (ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 38).