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Document C2006/127/09

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4232 — Scottish & Newcastle/Kuehne + Nagel/JV) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 127 vom 31.5.2006, p. 19–19 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    31.5.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 127/19


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4232 — Scottish & Newcastle/Kuehne + Nagel/JV)

    (2006/C 127/09)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    1.

    Am 19. Mai 2006 ist die Anmeldung eines beabsichtigten Zusammenschlusses gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Scottish & Newcastle UK Ltd („S&N“, UK, das der S&N Group angehört) und Kuehne + Nagel Logistics Ltd („K+N“, UK, das der K&N Group angehört) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen JVCo („JV“, UK) durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    S&N: Vertrieb von Bier und anderen alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken an den Bierausschankmarkt und an Verkaufsstätten ohne Schankerlaubnis im Vereinigten Königreich;

    K+N: Logistikdienstleistungen im Vereinigten Königreich;

    JV: Getränkevertrieb im Vereinigten Königreich.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4232 — Scottish & Newcastle/Kuehne + Nagel/JV an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Merger Registry

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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