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Document C2006/020/10

Neue nationale Seite der Euro-Umlaufmünzen

ABl. C 20 vom 27.1.2006, p. 30–30 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

27.1.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 20/30


NEUE NATIONALE SEITE DER EURO-UMLAUFMÜNZEN

(2006/C 20/10)

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Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Gebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information des gewerblichen Münzhandels und der Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle neuen Gestaltungsmerkmale von Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den Mitgliedstaaten sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, gestattet, eine bestimmte Menge von für den Umlauf bestimmten Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Jedes Land darf pro Jahr höchstens eine neue Gedenkmünze und zwar als 2-Euro-Nominale ausgeben. Die Gedenkmünzen entsprechen den technischen Merkmalen der üblichen Euro-Umlaufmünzen und sind auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Luxemburg

Anlass: 25. Geburtstag von Erbgroßherzog Guillaume

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Die Münze zeigt im inneren Teil links im Vordergrund das Bildnis seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Henri und rechts dahinter das Bildnis von Erbgroßherzog Guillaume, beide mit Blickrichtung nach rechts. Die Jahreszahl 2006 erscheint unter den Bildnissen zwischen dem Buchstaben „S“ und dem Münzzeichen. Die Aufschrift „LËTZEBUERG“ verläuft oberhalb der Bildnisse im Halbkreis am oberen Rand des Münzinneren. Der äußere Münzring trägt die 12 Sterne der Europäischen Union.

Prägeauflage: 1,1 Millionen Münzen

Voraussichtliche Ausgabe: Januar 2006

Randprägung: 2 ** in sechsfacher Wiederholung, abwechselnd von der einen und von der anderen Seite zu lesen.


(1)  Siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1-30, mit Angaben zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebener Euro-Münzen.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2003 zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen. Siehe ferner Empfehlung der Kommission vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Umlaufmünzen (ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 38-39).


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