Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2006/019/03

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4102 — BASF/Engelhard) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 19 vom 26.1.2006, p. 8–8 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    26.1.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 19/8


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4102 — BASF/Engelhard)

    (2006/C 19/03)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    1.

    Am 19. Januar 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen BASF Aktiengesellschaft („BASF“, Deutschland), Muttergesellschaft der BASF Gruppe, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von dem Unternehmen Engelhard Corporation („Engelhard“, USA) durch ein öffentliches Übernahmeangebot vom 9. Januar 2006.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    BASF: die meisten Bereiche der Chemieindustrie einschließlich Spezialchemikalien wie Katalysatoren,

    Engelhard: Spezialchemikalien einschließlich Katalysatoren.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4102 — BASF/Engelhard, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Merger Registry

    J-70

    B–1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


    Top