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Document C2005/155/16

Rechtssache C-179/05: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 21. April 2005

ABl. C 155 vom 25.6.2005, pp. 8–9 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

25.6.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 155/8


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 21. April 2005

(Rechtssache C-179/05)

(2005/C 155/16)

Verfahrenssprache: Französisch

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 21. April 2005 eine Klage gegen die Französische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigter der Klägerin ist M. Nolin, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beantragt,

1.

festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 18 Absatz 1 und 19i erster und dritter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 (1) verstoßen hat, dass sie nicht die nach diesen Vorschriften erforderlichen Daten übermittelt hat;

2.

der Französischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die französischen Behörden hätten die nach Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung Nr. 2847/93 erforderlichen Daten für die Jahre 1999 und 2000 noch immer nicht übermittelt. Außerdem seien diese Daten für die darauffolgenden Jahre verspätet übermittelt worden.

Die französischen Behörden hätten die nach Artikel 19i der Verordnung Nr. 2847/93 erforderlichen Daten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 nicht übermittelt. Auch für die folgenden Jahre seien diese Daten nicht übermittelt worden.


(1)  Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik (ABl. L 261 vom 20.10.1993, S. 1).


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