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Document C2005/006/87

Rechtssache T-438/04: Klage der Elke Huober gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 29. Oktober 2004

ABl. C 6 vom 8.1.2005, p. 44–45 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

8.1.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 6/44


Klage der Elke Huober gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 29. Oktober 2004

(Rechtssache T-438/04)

(2005/C 6/87)

Verfahrenssprache: Französisch

Elke Huober, wohnhaft in Brüssel, hat am 29. Oktober 2004 eine Klage gegen den Rat der Europäischen Union beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal.

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung des Rates, mit der ihr die Auslandszulage und die daraus abgeleiteten Rechte seit ihrem Dienstantritt am 1. September 2003 versagt werden, aufzuheben,

dem Rat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Bevor die Klägerin ihren Dienst beim Rat antrat, war sie im Informationsbüro des Landes Baden-Württemberg in Brüssel beschäftigt. Mit der vorliegenden Klage ficht sie die Entscheidung an, mit der ihr die Auslandszulage versagt wird.

Die Klägerin stützt ihre Klage auf einen Verstoß gegen Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Anhangs VII des Statuts, da der Rat nicht berücksichtigt habe, dass sie sich in einer Lage befinde, die sich aus der Beschäftigung durch einen anderen Staat ergebe. Außerdem seien der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot verletzt worden.


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