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Document C2004/243/05

    Neue nationale Seite der Euro-Umlaufmünzen

    ABl. C 243 vom 30.9.2004, p. 6–6 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    30.9.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 243/6


    NEUE NATIONALE SEITE DER EURO-UMLAUFMÜNZEN

    (2004/C 243/05)

    Image

    Nationale Seite der von Luxemburg ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

    Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Gebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information des gewerblichen Münzhandels und der Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle neuen Gestaltungsmerkmale von Euro-Münzen (1). Gemäß den einschlägigen Schlussfolgerungen des Rates vom 8. Dezember 2003 (2) ist es den Mitgliedstaaten gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben: jeder Ausgabestaat darf pro Jahr höchstens eine Gedenkmünze und zwar als 2-Euro-Nominale ausgeben. Die Gedenkmünzen entsprechen den technischen Merkmalen der üblichen Euro-Umlaufmünzen und sind auf der nationalen Seite mit einem Gedenkmotiv versehen.

    1.   Mitgliedstaat: Luxemburg.

    2.   Abbildung der Gedenkmünze: Bildnis und Monogramm des Großherzogs Henri.

    3.   Kurzbeschreibung der Abbildung: Die Münze zeigt auf der linken Seite des inneren Teils das Bildnis Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs Henri, dessen Blick nach rechts gerichtet ist, und auf der rechten Seite sein Monogramm (ein besonderes „H“ mit einer Krone darüber). Die zwölf Sterne sind halbkreisförmig auf der rechten Seite des Monogramms angebracht. Die Jahreszahl 2004, eingerahmt vom Zeichen der Prägeanstalt und den Initialen des Graveurs, sowie das Wort „LËTZEBUERG“ sind kreisförmig in der oberen Hälfte des Rings eingeprägt. Die Inschrift „— HENRI — Grand-Duc de Luxembourg —“ erscheint auf der unteren Hälfte des Rings.

    4.   Ausgabevolumen: höchstens 2,49 Millionen Münzen.

    5.   Voraussichtliches Ausgabedatum: 23. Juni 2004.


    (1)  Für die Gestaltungsmerkmale der nationalen Seiten sämtlicher bislang ausgegebener Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

    (2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten zu Änderungen der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen; siehe ferner Empfehlung der Kommission vom 29. September 2003 für ein gemeinsames Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Vorderseiten der Euro-Münzen (ABl. L 264 vom 15.10.2003, S. 38).


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