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Document C2002/323/13

Urteil des Gerichtshofes vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-208/00 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofes): Überseering BV gegen Nordic Construction Company Baumanagement GmbH (NCC) (Artikel 43 EG und 48 EG — Gesellschaft, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet worden ist und dort ihren satzungsmäßigen Sitz hat — Gesellschaft, die von ihrer Niederlassungsfreiheit in einem anderen Mitgliedstaat Gebrauch macht — Gesellschaft, von der nach dem Recht des Aufnahmemitgliedstaats angenommen wird, dass sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in diesen verlegt hat — Nichtanerkennung der Rechtsfähigkeit und der Parteifähigkeit der Gesellschaft durch den Aufnahmemitgliedstaat — Beschränkung der Niederlassungsfreiheit — Rechtfertigung)

ABl. C 323 vom 21.12.2002, p. 12–13 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)