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Έγγραφο 91998E000934

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 934/98 von Elena MARINUCCI an die Kommission. LIFE-Programm

    ABl. C 386 vom 11.12.1998, σ. 57 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Ιστότοπος του Ευρωπαϊκού Κοινοβουλίου

    91998E0934

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 934/98 von Elena MARINUCCI an die Kommission. LIFE-Programm

    Amtsblatt Nr. C 386 vom 11/12/1998 S. 0057


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0934/98

    von Elena Marinucci (PSE) an die Kommission

    (26. März 1998)

    Betrifft: LIFE-Programm

    Im Dezember 1997 legte die Kommission dem Rat mit etwa dreimonatiger Verspätung den in Artikel 7 der LIFE-Verordnung Nr. 1404/96(1) vorgesehenen Bericht vor. Dieser Bericht sollte die Grundlage für Gespräche mit der Haushaltsbehörde über die neuerliche Überprüfung des als Bezugsrahmen dienenden Betrags im Hinblick auf seine Revision bzw. Erhöhung unter Berücksichtigung der eingegangenen Anträge bilden. Die Gespräche haben offensichtlich bisher noch nicht stattgefunden, und die Kommission hat sogar eine Verringerung des Betrags im Vergleich zum ursprünglichen Finanzplan vorgeschlagen.

    Kann die Kommission mitteilen:

    1. wie hoch der prozentuelle Anteil der Ausführung des Haushaltsplans für die drei Sektoren von LIFE sowohl hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen als auch der Zahlungsermächtigungen ist;

    2. um welchen Prozentsatz sich die Zahl der aus den Mitgliedstaaten für das Haushaltsjahr 1998 eingegangenen Projekte erhöht hat?

    Angenommen, die Ausführung des Haushaltsplans ist zufriedenstellend und eine Zunahme der im Bereich von LIFE eingereichten Projekte ist zu verzeichnen, insbesondere in den Ländern, die große Anstrengungen hinsichtlich der Verbreitung von Informationen über dieses Instrument und seine Ergebnisse unternommen haben: Mit welcher Begründung gedenkt die Kommission Projekte abzulehnen, die zwar die Kriterien erfuellen, aber aufgrund der Mittelknappheit nicht finanziert werden können?

    Ist die Kommission nicht der Ansicht, daß sie berechtigte Kritik wegen ihrer Laxheit im Bereich des Umweltschutzes auf sich zieht, wenn sie nicht in der Lage ist, ausreichende weitere Finanzmittel für erfolgreiche Instrumente wie LIFE sicherzustellen? Welche Gründe können für dieses mögliche Mißtrauen gegenüber dem betreffenden Instrument angeführt werden?

    Antwort von Frau Bjerregaard im Namen der Kommission

    (25. Mai 1998)

    Der in Artikel 7 der Verordnung (EG) 1404/96 des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) 1973/92 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Umwelt (LIFE)(2)vorgesehene Bericht wurde dem Rat tatsächlich mit Verspätung vorgelegt, obwohl die wichtigste Schlußfolgerung dem Rat rechtzeitig mündlich mitgeteilt worden war. Dieser Schlußfolgerung zufolge könnten beim LIFE-Programm über den derzeitigen Bezugsrahmen von 450 Millionen Ecu hinaus noch weitere Mittel eingesetzt werden. Angesichts der derzeitigen Lage der öffentlichen Finanzen in Europa hat es die Kommission jedoch für notwendig gehalten, einen Vorentwurf des Haushaltsplans vorzulegen, der beinahe keine Erhöhung der Gesamtmittel im Vergleich zum Vorjahr vorsieht. Bei LIFE wäre es als direkte Folge dieser politischen Entscheidung unmöglich, den für den gesamten Zeitraum veranschlagten Bezugsrahmen zu erreichen.

    Der von der Haushaltsbehörde verabschiedete Haushalt 1998 bestätigt im wesentlichen diese von der Kommission vorgeschlagene politische Entscheidung. Der Bezugsrahmen der Verordnung wurde nicht revidiert, da er nur ein Richtwert ist.

    Der Haushalt 1997 wurde für Life-Naturschutz bei den Verpflichtungsermächtigungen zu 100% und bei den Zahlungsermächtigungen zu 86% umgesetzt. Für Life-Umwelt lag dieses Niveau bei 100% der Verpflichtungsermächtigungen und 100% der Zahlungsermächtigungen. Für Life-Drittländer lag es bei 96% der Verpflichtungsermächtigungen und 79% der Zahlungsermächtigungen.

    Die Anzahl der Projektvorschläge nahm 1998 verglichen mit 1997 bei Life-Naturschutz um 10%, bei Life-Umwelt um 23% und bei Life-Drittländer um 50% zu.

    Das allgemeine Ziel von LIFE ist es, zur Entwicklung und Durchführung von Umweltpolitik und Umweltrecht der Gemeinschaft beizutragen. Leider können aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel nicht alle durchführbaren Vorschläge finanziert werden. Dies ist umso bedauerlicher, als sich die Qualität der eingegangenen Vorschläge teilweise dank der von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durchgeführten Informationskampagnen verbessert hat.

    Die Kommission hält LIFE für ein sehr wichtiges und erfolgreiches Instrument. Trotzdem wird derzeit eine externe Bewertung der Leistungsfähigkeit des Programms durchgeführt, um den in Artikel 14 der Life-Verordnung vorgesehenen Revisionsvorschlag vorzubereiten. Der Bericht der externen Prüfer wird im Juni dieses Jahres erwartet.

    Angesichts dieser Sachlage kann die Kommission nur ihr volles Vertrauen in dieses Finanzierungsinstrument unterstreichen, das für die Umsetzung der Umweltpolitik in den aktuellen Mitgliedstaaten und in den beitrittswilligen Ländern eine wesentliche Rolle spielt und auch in Zukunft spielen wird.

    (1) ABl. L 181 vom 20.7.1996, S. 1.

    (2) ABl. L 181 vom 20.7.1996.

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