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Document 91997E003941

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3941/97 von Nikitas KAKLAMANIS an die Kommission. Einrichtung einer griechischen Sektion an der Europaschule 3

    ABl. C 196 vom 22.6.1998, p. 39 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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    91997E3941

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3941/97 von Nikitas KAKLAMANIS an die Kommission. Einrichtung einer griechischen Sektion an der Europaschule 3

    Amtsblatt Nr. C 196 vom 22/06/1998 S. 0039


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3941/97 von Nikitas Kaklamanis (UPE) an die Kommission (12. Dezember 1997)

    Betrifft: Einrichtung einer griechischen Sektion an der Europaschule 3

    Die Elternvertreter der griechischen Sektion der Brüsseler Europaschule 1 (UCCLE) haben Unterschriften gesammelt und Schritte unternommen, um die Einrichtung einer weiteren griechischen Sektion an der im Bau befindlichen Europaschule 3 zu erreichen: Die Einrichtung dieser Sektion gilt als unbedingt notwendig, da die schon bestehende Sektion der Brüsseler Europaschule 1 allmählich überfuellt ist und die Klassen geteilt werden, so daß nun viele griechische Kinder belgische Schulen besuchen. Dadurch haben sie nicht die Möglichkeit, ihre Muttersprache richtig zu erlernen.

    Dies ist eine Frage von grosser Bedeutung, die zeigt, welche Sensibilität das multikulturelle Europa für die Sprachen, Kulturen und Traditionen, auf die es gründet, aufbringen muß.

    Wie lautet der offizielle Standpunkt der Europäischen Kommission in dieser Frage, und ist die Einrichtung einer weiteren griechischen Sektion an der im Bau befindlichen neuen Europaschule vorgesehen, wie dies bereits für Schüler anderer Nationalitäten fest geplant ist?

    Antwort von Herrn Liikanen im Namen der Kommission (2. Februar 1998)

    Für die Ausrichtung und Durchführung der Lehrpläne ist allein der Oberste Rat zuständig. Dieses Gremium, dem Vertreter aller Mitgliedstaaten angehören, wird folglich auch zu gegebener Zeit entscheiden, welche Sprachabteilungen in der noch im Bau befindlichen dritten Europäischen Schule in Brüssel eingerichtet werden. Die Entscheidung darüber wird nach den pädagogischen Grundsätzen dieser Schulen getroffen werden müssen.

    Die Kommission, die ebenfalls im Obersten Rat vertreten ist, legt grossen Wert auf einen reibungslosen Betrieb der Europäischen Schulen. Sie wird darauf achten, daß ihre pädagogischen Prinzipien eingehalten werden.

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