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Document 62022CN0498

    Rechtssache C-498/22: Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 21. Juli 2022 — Novo Banco SA — Sucursal en España, Banco de Portugal, Fundo de Resolução/C.F.O.

    ABl. C 482 vom 19.12.2022, p. 3–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.12.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 482/3


    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 21. Juli 2022 — Novo Banco SA — Sucursal en España, Banco de Portugal, Fundo de Resolução/C.F.O.

    (Rechtssache C-498/22)

    (2022/C 482/05)

    Verfahrenssprache: Spanisch

    Vorlegendes Gericht

    Tribunal Supremo

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Kassationsbeschwerdeführer: Novo Banco SA — Sucursal en España, Banco de Portugal, Fundo de Resolução

    Kassationsbeschwerdegegner: C.F.O.

    Vorlagefragen

    1.

    Ist mit dem Grundrecht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz aus Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta), dem allgemeinen Grundsatz der Rechtssicherheit sowie dem Gleichheitsgrundsatz und dem Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit nach Art. 21 Abs. 2 der Charta eine Auslegung von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/24 (1) vereinbar, die zur Anerkennung der Wirkungen einer Entscheidung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats, die nicht gemäß den Vorgaben von Art. 6 Abs. 1 bis 4 der Richtlinie 2001/24 öffentlich bekannt gemacht worden ist, in einem Aufnahmemitgliedstaat führt?

    2.

    Ist mit dem Grundrecht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz aus Art. 47 der Charta und dem allgemeinen Grundsatz der Rechtssicherheit eine Auslegung von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/24 vereinbar, die zur Anerkennung der Wirkungen einer Entscheidung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats in einem Aufnahmemitgliedstaat führt, wenn diese Entscheidung von der Übertragung der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und einer Reihe von Vermögenswerten der zu sanierenden Bank auf eine „Brückenbank“ bestimmte Verbindlichkeiten und Haftungsrisiken ausgeschlossen hat und das spätere Verhalten der „Brückenbank“, die unter der Kontrolle einer das Unionsrecht anwendenden Behörde steht, bei den Kunden des Aufnahmemitgliedstaats das berechtigte Vertrauen begründet hat, sie habe die Passiva (Haftungsrisiken und Verbindlichkeiten) der zu sanierenden Bank gegenüber diesen Kunden übernommen?

    3.

    Ist mit dem Grundrecht auf Eigentum aus Art. 17 der Charta, dem Grundsatz eines hohen Verbraucherschutzniveaus nach Art. 38 der Charta, mit Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 1993/13/EWG (2) vom 5. April 1993 und mit dem allgemeinen Grundsatz der Rechtssicherheit eine Auslegung von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/24 vereinbar, die in einem Aufnahmemitgliedstaat zur Anerkennung der Wirkungen einer Entscheidung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats führt, durch die eine „Brückenbank“ in die Gläubigerstellung eines Hypothekendarlehensvertrags eintritt, jedoch die Verpflichtung zur Rückerstattung der von der Bank aufgrund der Anwendung einer missbräuchlichen Klausel eingezogenen Beträge an den Darlehensnehmer (Verbraucher) bei der zahlungsunfähigen Bank verbleibt?


    (1)  Richtlinie 2001/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten (ABl. 2001, L 125, S. 15).

    (2)  Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. 1993, L 095, S. 29).


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