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Document 62019CA0450
Case C-450/19: Judgment of the Court (Second Chamber) of 14 January 2021 (request for a preliminary ruling from the Korkein hallinto-oikeus — Finland) — Proceedings initiated by Kilpailu- ja kuluttajavirasto (Reference for a preliminary ruling — Competition — Article 101 TFEU — Agreements, decisions and concerted practices — Manipulation of the bidding procedure — Determination of the duration of the infringement period — Inclusion of the period during which the cartel members implemented the anticompetitive agreement — Economic effects of anticompetitive behaviour — Cessation of the infringement on the definitive award of the contract)
Rechtssache C-450/19: Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 14. Januar 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus — Finnland) — Verfahren auf Antrag der Kilpailu- ja kuluttajavirasto (Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Art. 101 AEUV – Kartelle – Manipulation von Ausschreibungsverfahren – Bestimmung der Dauer des Zuwiderhandlungszeitraums – Einbeziehung des Zeitraums, in dem die am Kartell Beteiligten die wettbewerbswidrige Vereinbarung umgesetzt haben – Wirtschaftliche Auswirkungen des wettbewerbswidrigen Verhaltens – Beendigung der Zuwiderhandlung zum Zeitpunkt der endgültigen Auftragsvergabe)
Rechtssache C-450/19: Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 14. Januar 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus — Finnland) — Verfahren auf Antrag der Kilpailu- ja kuluttajavirasto (Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Art. 101 AEUV – Kartelle – Manipulation von Ausschreibungsverfahren – Bestimmung der Dauer des Zuwiderhandlungszeitraums – Einbeziehung des Zeitraums, in dem die am Kartell Beteiligten die wettbewerbswidrige Vereinbarung umgesetzt haben – Wirtschaftliche Auswirkungen des wettbewerbswidrigen Verhaltens – Beendigung der Zuwiderhandlung zum Zeitpunkt der endgültigen Auftragsvergabe)
ABl. C 79 vom 8.3.2021, p. 11–11
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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8.3.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 79/11 |
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 14. Januar 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus — Finnland) — Verfahren auf Antrag der Kilpailu- ja kuluttajavirasto
(Rechtssache C-450/19) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Kartelle - Manipulation von Ausschreibungsverfahren - Bestimmung der Dauer des Zuwiderhandlungszeitraums - Einbeziehung des Zeitraums, in dem die am Kartell Beteiligten die wettbewerbswidrige Vereinbarung umgesetzt haben - Wirtschaftliche Auswirkungen des wettbewerbswidrigen Verhaltens - Beendigung der Zuwiderhandlung zum Zeitpunkt der endgültigen Auftragsvergabe)
(2021/C 79/12)
Verfahrenssprache: Finnisch
Vorlegendes Gericht
Korkein hallinto-oikeus
Partei des Ausgangsverfahrens
Kilpailu- ja Kuluttajavirasto
Beteiligte: Eltel Group Oy, Eltel Networks Oy
Tenor
Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass, wenn ein Unternehmen, das an einer einheitlichen und fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung beteiligt gewesen sein soll, deren Tatbestand letztmalig durch die mit seinen Wettbewerbern abgestimmte Abgabe eines Angebots im Rahmen einer Ausschreibung für die Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags verwirklicht worden sein soll, den Zuschlag erhalten und mit dem öffentlichen Auftraggeber einen Vertrag über Bauleistungen geschlossen hat, in dem die wesentlichen Merkmale des Auftrags und insbesondere der als Gegenleistung für die Arbeiten zu zahlende Gesamtpreis bestimmt sind, wobei deren Ausführung und die Zahlung des Preises hierfür zeitlich gestaffelt sind, der Zeitraum der Zuwiderhandlung dem Zeitraum bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags entspricht, der auf der Grundlage des von dem Unternehmen abgegebenen abgestimmten Angebots zwischen ihm und dem öffentlichen Auftraggeber abgeschlossen wurde. Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt die wesentlichen Merkmale des in Rede stehenden Auftrags und insbesondere der als Gegenleistung für die Arbeiten zu zahlende Gesamtpreis endgültig bestimmt wurden.