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Dokument 62019CA0018
Case C-18/19: Judgment of the Court (First Chamber) of 2 July 2020 (request for a preliminary ruling from the Bundesgerichtshof — Germany) — WM v Stadt Frankfurt am Main (Reference for a preliminary ruling — Area of freedom, security and justice — Directive 2008/115/EC — Common standards and procedures in Member States for returning illegally staying third-country nationals — Conditions of detention — Article 16(1) — Detention in prison accommodation for the purpose of removal — Third-country national who poses a serious threat to public policy or public security)
Rechtssache C-18/19: Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 2. Juli 2020 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs — Deutschland) — WM/Stadt Frankfurt am Main (Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Richtlinie 2008/115/EG – Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger – Haftbedingungen – Art. 16 Abs. 1 – Inhaftierung in einer gewöhnlichen Haftanstalt zur Sicherung der Abschiebung – Drittstaatsangehöriger, von dem eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit ausgeht)
Rechtssache C-18/19: Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 2. Juli 2020 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs — Deutschland) — WM/Stadt Frankfurt am Main (Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Richtlinie 2008/115/EG – Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger – Haftbedingungen – Art. 16 Abs. 1 – Inhaftierung in einer gewöhnlichen Haftanstalt zur Sicherung der Abschiebung – Drittstaatsangehöriger, von dem eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit ausgeht)
ABl. C 279 vom 24.8.2020, str. 7—8
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
24.8.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 279/7 |
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 2. Juli 2020 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs — Deutschland) — WM/Stadt Frankfurt am Main
(Rechtssache C-18/19) (1)
(Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Haftbedingungen - Art. 16 Abs. 1 - Inhaftierung in einer gewöhnlichen Haftanstalt zur Sicherung der Abschiebung - Drittstaatsangehöriger, von dem eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit ausgeht)
(2020/C 279/10)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: WM
Beklagte: Stadt Frankfurt am Main
Tenor
Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, nach der ein illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger zur Sicherung der Abschiebung getrennt von Strafgefangenen in einer gewöhnlichen Haftanstalt untergebracht werden darf, weil von ihm eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft oder für die innere oder äußere Sicherheit des betreffenden Mitgliedstaats ausgeht, nicht entgegensteht.