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Document 62018TA0417

    Rechtssache T-417/18: Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 2019 – Übersetzungszentrum (CdT)/EUIPO (Nichtigkeitsklage – Institutionelles Recht – Verpflichtung zur Betrauung des Übersetzungszentrums mit den zur Funktionsfähigkeit des EUIPO erforderlichen Übersetzungsarbeiten – Auflösung der Vereinbarung zwischen dem Übersetzungszentrum und dem EUIPO – Veröffentlichung einer Ausschreibung für Übersetzungsdienstleistungen – Einrede der Unzulässigkeit – Fehlendes Klageinteresse – Teilweise Erledigung – Teilweise Unzulässigkeit)

    ABl. C 432 vom 23.12.2019, p. 43–44 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    23.12.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 432/43


    Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 2019 – Übersetzungszentrum (CdT)/EUIPO

    (Rechtssache T-417/18) (1)

    (Nichtigkeitsklage - Institutionelles Recht - Verpflichtung zur Betrauung des Übersetzungszentrums mit den zur Funktionsfähigkeit des EUIPO erforderlichen Übersetzungsarbeiten - Auflösung der Vereinbarung zwischen dem Übersetzungszentrum und dem EUIPO - Veröffentlichung einer Ausschreibung für Übersetzungsdienstleistungen - Einrede der Unzulässigkeit - Fehlendes Klageinteresse - Teilweise Erledigung - Teilweise Unzulässigkeit)

    (2019/C 432/49)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: J. Rikkert und M. Garnier)

    Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: N. Bambara und D. Hanf)

    Gegenstand

    Zum einen Antrag nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung erstens des Schreibens des EUIPO vom 26. April 2018, in dem es seine Absicht mitteilte, die im Jahr 2016 mit dem Übersetzungszentrum abgeschlossene Vereinbarung über die zur Funktionsfähigkeit des EUIPO erforderlichen Übersetzungsarbeiten nach dem 31. Dezember 2018 nicht mehr fortzusetzen, zweitens des Schreibens des EUIPO vom 26. April 2018, in dem es dem Übersetzungszentrum seine Absicht mitteilte, vorsorglich die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Kontinuität der Übersetzungsleistungen über den 31. Dezember 2018 hinaus, insbesondere durch Veröffentlichung von Ausschreibungen, zu ergreifen, und drittens der Entscheidung des EUIPO, eine Ausschreibung für die Übersetzungsdienstleistungen im Amtsblatt der Europäischen Union unter der Nummer 2018/S 114 – 258472 zu veröffentlichen, zum anderen Antrag, es dem EUIPO zu untersagen, aufgrund dieser Ausschreibung Verträge abzuschließen, und schließlich Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung einer Ausschreibung für Übersetzungsdienstleistungen seitens einer Agentur bzw. einer sonstigen Einrichtung oder Stelle der Europäischen Union, deren Gründungsverordnung vorsieht, dass die Übersetzungsleistungen durch das Übersetzungszentrum erbracht werden.

    Tenor

    1.

    Der Klageantrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung zur Auflösung der am 13. Dezember 2016 zwischen dem Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) abgeschlossenen Vereinbarung sind erledigt.

    2.

    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    3.

    Das EUIPO trägt seine eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten des Übersetzungszentrums einschließlich jener des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes in der Rechtssache T-417/18 R.


    (1)  ABl. C 341 vom 24.9.2018.


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