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Document 62018CA0273

    Rechtssache C-273/18: Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 10. Juli 2019 (Vorabentscheidungsersuchen der Augstākā tiesa — Lettland) — SIA „Kuršu zeme“/Valsts ieņēmumu dienests (Vorlage zur Vorabentscheidung — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem — Richtlinie 2006/112/EG — Recht auf Vorsteuerabzug — Art. 168 — Lieferkette — Verweigerung des Rechts auf Vorsteuerabzug aufgrund dieser Lieferkette — Verpflichtung der zuständigen Steuerbehörde, eine missbräuchliche Praxis nachzuweisen)

    ABl. C 305 vom 9.9.2019, p. 20–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.9.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 305/20


    Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 10. Juli 2019 (Vorabentscheidungsersuchen der Augstākā tiesa — Lettland) — SIA „Kuršu zeme“/Valsts ieņēmumu dienests

    (Rechtssache C-273/18) (1)

    (Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug - Art. 168 - Lieferkette - Verweigerung des Rechts auf Vorsteuerabzug aufgrund dieser Lieferkette - Verpflichtung der zuständigen Steuerbehörde, eine missbräuchliche Praxis nachzuweisen)

    (2019/C 305/24)

    Verfahrenssprache: Lettisch

    Vorlegendes Gericht

    Augstākā tiesa

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Klägerin: SIA „Kuršu zeme“

    Beklagter: Valsts ieņēmumu dienests

    Tenor

    Art. 168 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13. Juli 2010 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass für die Verweigerung des Rechts auf Vorsteuerabzug der Umstand, dass ein Erwerb von Gegenständen am Ende einer Kette von Verkaufsvorgängen unter Beteiligung mehrerer Personen stand und der Steuerpflichtige den Besitz an den betreffenden Gegenständen im Warenlager einer zu dieser Kette gehörenden Person erlangte und nicht von der in der Rechnung als Lieferantin angegebenen Person, für sich genommen nicht ausreicht, um festzustellen, dass es sich um eine missbräuchliche Praxis des Steuerpflichtigen oder der anderen an dieser Kette beteiligten Personen handelt; vielmehr muss die zuständige Steuerbehörde dartun, dass ein ungerechtfertigter Steuervorteil vorliegt, von dem der Steuerpflichtige oder diese anderen Personen profitiert haben.


    (1)  ABl. C 259 vom 23.7.2018.


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