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Document 62017TA0706

    Rechtssache T-706/17: Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2018 — UP/Kommission (Öffentlicher Dienst — Beamte — Schwere Krankheit — Antrag auf Teilzeitarbeit aus medizinischen Gründen — Ablehnung des Antrags — Grundsatz des Verbots der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung — Recht auf Anhörung — Grundsatz der guten Verwaltung — Fürsorgepflicht — Haftung)

    ABl. C 82 vom 4.3.2019, p. 52–53 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.3.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 82/52


    Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2018 — UP/Kommission

    (Rechtssache T-706/17) (1)

    ((Öffentlicher Dienst - Beamte - Schwere Krankheit - Antrag auf Teilzeitarbeit aus medizinischen Gründen - Ablehnung des Antrags - Grundsatz des Verbots der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung - Recht auf Anhörung - Grundsatz der guten Verwaltung - Fürsorgepflicht - Haftung))

    (2019/C 82/61)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: UP (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Casado García-Hirschfeld)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Bohr und B. Mongin)

    Gegenstand

    Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 26. April 2017, mit der der Antrag der Klägerin auf Teilzeitarbeit aus medizinischen Gründen abgelehnt wurde, und auf Ersatz des der Klägerin angeblich entstandenen materiellen und immateriellen Schadens

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    UP trägt ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.


    (1)  ABl. C 5 vom 8.1.2018.


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