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Document 62017CN0398

    Rechtssache C-398/17: Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van eerste aanleg te Brussel (Belgien), eingereicht am 3. Juli 2017 — Profit Europe NV/Belgische Staat

    ABl. C 300 vom 11.9.2017, p. 20–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    11.9.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 300/20


    Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van eerste aanleg te Brussel (Belgien), eingereicht am 3. Juli 2017 — Profit Europe NV/Belgische Staat

    (Rechtssache C-398/17)

    (2017/C 300/25)

    Verfahrenssprache: Niederländisch

    Vorlegendes Gericht

    Rechtbank van eerste aanleg te Brussel

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Klägerin: Profit Europe NV

    Beklagter: Belgische Staat

    Vorlagefragen

    1.

    Ist die KN-Unterposition 7307 19 10 (1) in der Weise auszulegen, dass sie Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Gusseisen mit Kugelgrafit umfasst, die die Merkmale der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Rohrformstücke aufweisen, wenn aus ihren objektiven Merkmalen hervorgeht, dass ein wesentlicher Unterschied zu verformbarem Gusseisen besteht, da die Verformbarkeit von Gusseisen mit Kugelgrafit sich nicht aus einer entsprechenden Wärmebehandlung ergibt und da Gusseisen mit Kugelgrafit eine andere Grafitform hat als verformbares Gusseisen, nämlich die Form von Kugelgrafit statt von Temperkohle?

    2.

    Ist die KN-Unterposition 7307 11 00 in der Weise auszulegen, dass sie Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Gusseisen mit Kugelgranit umfasst, die die Merkmale der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Rohrformstücke aufweisen, wenn aus den objektiven Merkmalen von Gusseisen mit Kugelgrafit hervorgeht, dass dieses im Wesentlichem mit den objektiven Merkmalen von nicht verformbarem Gusseisen übereinstimmt?

    3.

    Sind die KN-Erläuterungen zu Unterposition 7307 19 10, in denen festgestellt wird, dass verformbares Gusseisen Gusseisen mit Kugelgrafit umfasst, insoweit außer Acht zu lassen, als diese vorsehen, dass verformbares Gusseisen Gusseisen mit Kugelgrafit umfasst, wenn feststeht, dass es sich bei Gusseisen mit Kugelgrafit nicht um verformbares Gusseisen handelt?


    (1)  Vgl. Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. 1987, L 256, S. 1).


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