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Document 62017CN0330

    Rechtssache C-330/17: Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 2. Juni 2017 — Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. gegen Germanwings GmbH

    ABl. C 293 vom 4.9.2017, p. 16–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.9.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 293/16


    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 2. Juni 2017 — Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. gegen Germanwings GmbH

    (Rechtssache C-330/17)

    (2017/C 293/20)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Vorlegendes Gericht

    Bundesgerichtshof

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Klägerin: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

    Beklagte: Germanwings GmbH

    Vorlagefragen

    1.

    Hat die Angabe der nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG (1) auszuweisenden Flugpreise für innergemeinschaftliche Flugdienste, soweit sie nicht in Euro ausgedrückt werden, in einer bestimmten Währung zu erfolgen?

    2.

    Falls die Frage zu 1 bejaht wird:

    In welcher Landeswährung können die in Art. 2 Nr. 18 und Art. 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Verordnung Nr. 1008/2008/EG genannten Preise angegeben werden, wenn ein in einem Mitgliedstaat (hier Deutschland) niedergelassenes Luftfahrtunternehmen gegenüber einem Verbraucher im Internet einen Flugdienst mit Abflugort in einem anderen Mitgliedstaat (hier Vereinigtes Königreich) bewirbt und anbietet?

    Kommt es in diesem Zusammenhang darauf an, dass für das Angebot eine Internetadresse mit einer länderspezifischen Top-Level-Domain (hier: www.germanwings.de) verwandt wird, die auf den Mitgliedstaat des Sitzes des Luftfahrtunternehmens hinweist, und der Verbraucher sich in diesem Mitgliedstaat aufhält?

    Ist von Bedeutung, ob alle oder die überwiegende Zahl der Luftfahrtunternehmen die fraglichen Preise in der am Abflugort geltenden Landeswährung angeben?


    (1)  Verordnung Nr. 1008/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft, ABl. L 293, S. 3.


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