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Document 62016TB0101
Case T-101/16: Order of the General Court of 6 April 2017 — Klausner Holz Niedersachsen v Commission (Action for failure to act — State aid — Supply of timber — Preliminary examination of an alleged State aid granted by the German authorities in the form of contracts for the supply of timber — Commission’s failure to adopt a position within a reasonable period of time — Manifest inadmissibility)
Rechtssache T-101/16: Beschluss des Gerichts vom 6. April 2017 — Klausner Holz Niedersachen/Kommission (Untätigkeitsklage — Staatliche Beihilfen — Lieferung von Holz — Vorläufige Prüfung einer staatlichen Beihilfe, die die deutschen Behörden in Form von Holzlieferverträgen gewährt haben sollen — Keine Stellungnahme der Kommission innerhalb einer angemessenen Frist — Offensichtliche Unzulässigkeit)
Rechtssache T-101/16: Beschluss des Gerichts vom 6. April 2017 — Klausner Holz Niedersachen/Kommission (Untätigkeitsklage — Staatliche Beihilfen — Lieferung von Holz — Vorläufige Prüfung einer staatlichen Beihilfe, die die deutschen Behörden in Form von Holzlieferverträgen gewährt haben sollen — Keine Stellungnahme der Kommission innerhalb einer angemessenen Frist — Offensichtliche Unzulässigkeit)
ABl. C 178 vom 6.6.2017, p. 20–20
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
6.6.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 178/20 |
Beschluss des Gerichts vom 6. April 2017 — Klausner Holz Niedersachen/Kommission
(Rechtssache T-101/16) (1)
((Untätigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Lieferung von Holz - Vorläufige Prüfung einer staatlichen Beihilfe, die die deutschen Behörden in Form von Holzlieferverträgen gewährt haben sollen - Keine Stellungnahme der Kommission innerhalb einer angemessenen Frist - Offensichtliche Unzulässigkeit))
(2017/C 178/26)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Klausner Holz Niedersachsen GmbH (Saalburg-Ebersdorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Reich, C. Hipp und T. Ilgner)
Beklagte: Europäischen Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn und T. Maxian Rusche)
Gegenstand
Antrag nach Art. 265 AEUV auf Feststellung, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen habe, im Rahmen der vorläufigen Prüfung einer staatlichen Beihilfe, die die deutschen Behörden der Klägerin in Form von Holzlieferverträgen gewährt haben sollen, innerhalb einer angemessenen Frist einen Beschluss zu erlassen
Tenor
1. |
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. |
2. |
Die Klausner Holz Niedersachsen GmbH trägt die Kosten. |