Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62016FN0041

    Rechtssache F-41/16: Klage, eingereicht am 11. August 2016 — ZZ/EAD

    ABl. C 371 vom 10.10.2016, p. 29–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.10.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 371/29


    Klage, eingereicht am 11. August 2016 — ZZ/EAD

    (Rechtssache F-41/16)

    (2016/C 371/32)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Parteien

    Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Meyer)

    Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Die Nichtigerklärung bzw. Aufhebung der Entscheidungen des AIPN, die vom Kläger angeblich unberechtigt erhaltenen Erziehungszulagen zurückzufordern und dem Kläger weitere Erziehungszulagen zu verweigern und die Verurteilung des Beklagten, die einbehaltenen Beträge zurückzuzahlen.

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    Die Entscheidung des Beklagten vom 12. Mai 2016 über die Beschwerden des Klägers R/18/16 und R/19/16 und die damit angegriffenen Verfügungen zum Schuljahr 2014/15 für nichtig zu erklären;

    Hilfsweise die Entscheidung des Beklagten vom 12. Mai 2016 über die Beschwerden des Klägers R/18/16 und R/19/16 und die damit angegriffenen Verfügungen zum Schuljahr 2014/15 aufzuheben;

    Den Beklagten zu verurteilen, die auf Grundlage dieser Entscheidung zu Unrecht einbehaltenen Beträge an den Kläger zurückzuzahlen;

    dem EAD die Kosten aufzuerlegen.


    Top