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Document 62016FN0022

Rechtssache F-22/16: Klage, eingereicht am 29. April 2016 – ZZ/CPVO

ABl. C 251 vom 11.7.2016, p. 50–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.7.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 251/50


Klage, eingereicht am 29. April 2016 – ZZ/CPVO

(Rechtssache F-22/16)

(2016/C 251/58)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)

Beklagter: Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, den Zeitbedienstetenvertrag der Klägerin nicht zu verlängern, und Antrag auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihr entstanden sein soll

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Einstellungsbehörde vom 24. Juni 2015, ihren Zeitbedienstetenvertrag nicht über den 31. Dezember 2015 hinaus zu verlängern, aufzuheben;

die Entscheidung der Einstellungsbehörde vom 20. Januar 2016, mit der ihre Beschwerde vom 15. September 2015 gegen die oben genannte Entscheidung zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

den ihr entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen, der vorläufig nach billigem Ermessen mit 119 787 Euro beziffert wird;

ihr Schadensersatz in Höhe von 30 000 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden zuzusprechen;

dem CPVO die Kosten aufzuerlegen.


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