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Document 62016CB0241

    Rechtssache C-241/16 P: Beschluss des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 1. Februar 2017 — Darko Graf/Europäische Kommission (Rechtsmittel — Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs — Schadensersatzklage — Akte über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union — Verpflichtungen hinsichtlich einer Strategie für die Justizreform — Einführung und anschließende Abschaffung des Amts des Gerichtsvollziehers — Schäden, die den zu Gerichtsvollziehern ernannten Personen entstanden sind — Kein Verschulden bei der Überwachung der Verpflichtungen der Republik Kroatien durch die Europäische Kommission — Abweisung der Klage — Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel)

    ABl. C 129 vom 24.4.2017, p. 3–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.4.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 129/3


    Beschluss des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 1. Februar 2017 — Darko Graf/Europäische Kommission

    (Rechtssache C-241/16 P) (1)

    ((Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Schadensersatzklage - Akte über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union - Verpflichtungen hinsichtlich einer Strategie für die Justizreform - Einführung und anschließende Abschaffung des Amts des Gerichtsvollziehers - Schäden, die den zu Gerichtsvollziehern ernannten Personen entstanden sind - Kein Verschulden bei der Überwachung der Verpflichtungen der Republik Kroatien durch die Europäische Kommission - Abweisung der Klage - Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel))

    (2017/C 129/04)

    Verfahrenssprache: Kroatisch

    Parteien

    Rechtsmittelführer: Darko Graf (Prozessbevollmächtigter: L. Duvnjak, odvjetnik)

    Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Ječmenica und G. Wils)

    Tenor

    1.

    Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

    2.

    Herr Darko Graf trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 251 vom 11.7.2016.


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