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Document 62015TB0764

Rechtssache T-764/15: Beschluss des Gerichts vom 17. Mai 2019 — Deutsche Lufthansa/Kommission (Nichtigkeitsklage — Staatliche Beihilfen — Maßnahmen Deutschlands zugunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn — Beschluss, mit dem festgestellt wird, dass die Maßnahmen teilweise mit dem Binnenmarkt vereinbar sind — Beschluss, mit dem festgestellt wird, dass die Maßnahmen keine staatliche Beihilfe darstellen — Mittelbare Begünstigung — Keine individuelle Betroffenheit — Unzulässigkeit)

ABl. C 246 vom 22.7.2019, p. 20–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.7.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 246/20


Beschluss des Gerichts vom 17. Mai 2019 — Deutsche Lufthansa/Kommission

(Rechtssache T-764/15) (1)

(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen Deutschlands zugunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn - Beschluss, mit dem festgestellt wird, dass die Maßnahmen teilweise mit dem Binnenmarkt vereinbar sind - Beschluss, mit dem festgestellt wird, dass die Maßnahmen keine staatliche Beihilfe darstellen - Mittelbare Begünstigung - Keine individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit)

(2019/C 246/20)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Deutsche Lufthansa (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Martin-Ehlers)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Maxian Rusche, K. Herrmann und D. Recchia)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagte: Land Rheinland-Pfalz (Prozessbevollmächtigter: Professor C. Koenig)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2016/788 der Kommission vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA.32833 (11/C) (ex 11/NN) Deutschlands betreffend die Finanzierung des Flughafens Frankfurt-Hahn im Zeitraum 2009-2011 (ABl. 2016, L 134, S. 1)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Deutsche Lufthansa AG trägt ihre eigenen Kosten und die der Europäischen Kommission und des Landes Rheinland-Pfalz.


(1)  ABl. C 68 vom 22.2.2016.


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