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Document 62015FN0032

Rechtssache F-32/15: Klage, eingereicht am 23. Februar 2015 — ZZ u. a./Rat

ABl. C 146 vom 4.5.2015, p. 51–52 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 146/51


Klage, eingereicht am 23. Februar 2015 — ZZ u. a./Rat

(Rechtssache F-32/15)

(2015/C 146/72)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Gehalts- und Ruhegehaltsabrechnungen der Kläger für Mai 2014, soweit darin Anpassungen in Höhe von 0 % für das Jahr 2011 und 0,8 % für das Jahr 2012 aufgeführt sind, sowie Ersatz des angeblich erlittenen materiellen Schadens

Anträge

Die Kläger beantragen,

die angefochtenen Entscheidungen und, soweit erforderlich, die Entscheidungen, mit denen die Beschwerden zurückgewiesen wurden, aufzuheben;

den Beklagten zu verurteilen, ihnen zum Ersatz des finanziellen materiellen Schadens die ausstehenden Bezüge in Höhe einer Anpassung ihrer Gehälter und Ruhegehälter in Höhe von 1,7 % für 2011 und 2012 zuzüglich Verzugszinsen zum Satz der Europäischen Zentralbank, erhöht um 2 Punkte, ab 1. Juli 2011 bzw. 1. Juli 2012 zu zahlen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.


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