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Document 62014FA0082

    Rechtssache F-82/14: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 22. September 2015 — Gioria/Kommission (Öffentlicher Dienst — Allgemeine Auswahlverfahren — Auswahlverfahren EPSO/AST/126/12 — Verwandtschaftsverhältnis zwischen einem Mitglied des Prüfungsausschusses und einem Bewerber — Interessenkonflikt — Art. 27 des Statuts — Einstellung von Beamten, die in Bezug auf Integrität höchsten Ansprüchen genügen — Entscheidung, den Bewerber vom Auswahlverfahren auszuschließen)

    ABl. C 363 vom 3.11.2015, p. 47–48 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    3.11.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 363/47


    Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 22. September 2015 — Gioria/Kommission

    (Rechtssache F-82/14) (1)

    ((Öffentlicher Dienst - Allgemeine Auswahlverfahren - Auswahlverfahren EPSO/AST/126/12 - Verwandtschaftsverhältnis zwischen einem Mitglied des Prüfungsausschusses und einem Bewerber - Interessenkonflikt - Art. 27 des Statuts - Einstellung von Beamten, die in Bezug auf Integrität höchsten Ansprüchen genügen - Entscheidung, den Bewerber vom Auswahlverfahren auszuschließen))

    (2015/C 363/56)

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Parteien

    Kläger: Roberto Gioria (Veruno, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Cornacchia)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Gattinara)

    Gegenstand der Rechtssache

    Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger vom Auswahlverfahren EPSO/AST/126/2012 auszuschließen, weil er dem Auswahlausschuss nicht mitgeteilt hat, dass er mit einem der Mitglieder des Prüfungsausschusses verwandt ist

    Tenor des Urteils

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Herr Gioria trägt die Hälfte seiner eigenen Kosten.

    3.

    Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Hälfte der Kosten von Herrn Gioria zu tragen.


    (1)  ABl. C 388 vom 3.11.2014, S. 32.


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