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Document 62014CN0362

    Rechtssache C-362/14: Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Ireland (Irland), eingereicht am 25. Juli 2014 — Maximilian Schrems/Data Protection Commissioner

    ABl. C 351 vom 6.10.2014, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.10.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 351/5


    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Ireland (Irland), eingereicht am 25. Juli 2014 — Maximilian Schrems/Data Protection Commissioner

    (Rechtssache C-362/14)

    2014/C 351/06

    Verfahrenssprache: Englisch

    Vorlegendes Gericht

    High Court of Ireland

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Kläger: Maximilian Schrems

    Beklagter: Data Protection Commissioner

    Vorlagefragen

    1.

    Ist ein unabhängiger Amtsträger, der von Rechts wegen mit der Handhabung und der Durchsetzung von Rechtsvorschriften über den Datenschutz betraut ist, bei der Prüfung einer bei ihm eingelegten Beschwerde, dass personenbezogene Daten in ein Drittland (im vorliegenden Fall die Vereinigten Staaten von Amerika) übermittelt würden, dessen Recht und Praxis keinen angemessenen Schutz der betroffenen Personen gewährleisteten, im Hinblick auf Art. 7, Art. 8 und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000/C 364/01 (1)), unbeschadet der Bestimmungen von Art. 25 Abs. 6 der Richtlinie 95/46/EG (2), absolut an die gegenteilige Feststellung der Gemeinschaft in der Entscheidung 2000/520/EG (3) der Europäischen Kommission vom 26. Juli 2000 gebunden?

    2.

    Oder kann und/oder muss der Amtsträger stattdessen im Licht tatsächlicher Entwicklungen, die seit der erstmaligen Veröffentlichung dieser Entscheidung der Kommission eingetreten sind, eigene Ermittlungen in dieser Sache anstellen?


    (1)  Charta der Grundrechte der Europäischen Union, ABl. C 364, S. 1.

    (2)  Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, ABl. L 281, S. 31.

    (3)  Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 2000 gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angemessenheit des von den Grundsätzen des „sicheren Hafens“ und der diesbezüglichen „Häufig gestellten Fragen“ (FAQ) gewährleisteten Schutzes, vorgelegt vom Handelsministerium der USA, ABl. L 215, S. 7.


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