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Document 62013TN0077

    Rechtssache T-77/13: Klage, eingereicht am 31. Januar 2013 — Laboratoires Polive/HABM — Arbora & Ausonia (DODIE)

    ABl. C 108 vom 13.4.2013, p. 31–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.4.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 108/31


    Klage, eingereicht am 31. Januar 2013 — Laboratoires Polive/HABM — Arbora & Ausonia (DODIE)

    (Rechtssache T-77/13)

    2013/C 108/78

    Sprache der Klageschrift: Englisch

    Verfahrensbeteiligte

    Klägerin: Laboratoires Polive (Levallois Perret, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Sion)

    Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

    Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Arbora & Ausonia, SL (Barcelona, Spanien)

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die angefochtene Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer, mit der die Entscheidung der Widerspruchsabteilung aufgehoben wurde, aufzuheben;

    den Widerspruch insgesamt zurückzuweisen;

    dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

    Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „DODIE“ für Waren der Klassen 3, 5 und 10 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 5 665 104.

    Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

    Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Als Gemeinschaftsmarken und nationale Marken eingetragene Bild- und Wortmarken mit den Wortbestandteilen „DODIS“, „DODIES“ oder „DODOT“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 5, 10, 12, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 35 und 44.

    Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs in vollem Umfang.

    Entscheidung der Beschwerdekammer: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben und die angefochtene Entscheidung wurde für bestimmte Waren der Klassen 3,5 und 10 aufgehoben.

    Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.


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