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Document 62013TN0045

Rechtssache T-45/13: Klage, eingereicht am 29. Januar 2013 — Rose Vision und Seseña/Kommission

ABl. C 178 vom 22.6.2013, p. 10–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 178/10


Klage, eingereicht am 29. Januar 2013 — Rose Vision und Seseña/Kommission

(Rechtssache T-45/13)

2013/C 178/19

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Rose Vision, SL (Seseña, Spanien) und Julián Seseña (Pozuelo de Alarcón, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Muñiz Bernuy und Á. Alonso Villa)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Entscheidungen über die Aussetzung der bewilligten Zahlungen für nichtig zu erklären;

die Rose Vision, S.L. aus dem Register der Ausschlüsse und dem Frühwarnsystem (EWS) zu streichen;

die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 5 000 624 Euro zu verurteilen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Einer der beiden Kläger, ein hauptsächlich mit Telekommunikation, Information und Dokumentation sowie Beratungsdienstleistungen im Bereich Telekommunikation, Forschung und Modernisierung befasstes Unternehmen, arbeitete mit der Kommission seit 2002 an zahlreichen Projekten.

Die vorliegende Klage betrifft zwei Rechnungsprüfungen, die von Februar bis April 2011 bei dem klagenden Unternehmen durchgeführt wurden. In den betreffenden Berichten wird dem Unternehmen eine Reihe von Brüchen und Unregelmäßigkeiten zur Last gelegt, die zur Begründung der Aussetzung ausstehender Zahlungen dienten.

Die Kläger machen geltend, dass diese Vorwürfe nicht den Tatsachen entsprächen. Eine sorgfältige Prüfung eines der erwähnten Rechnungsprüfungsberichte erlaube die Erkenntnis, dass dieser von dem Zweck geleitet sei, einen ungerechtfertigten gegen sie zu unternehmen, um sie zu qualifizieren. Auf diese Weise stütze sich dieser Rechnungsprüfungsbericht überwiegend auf ungeprüfte Informationen. Dieses Vorgehen der Kommission entspreche er einem Ermittlungs-, Finanzkontroll-oder Steuerprüfungsverfahren als einem Rechnungsprüfungsverfahren, bei dem Daten zu prüfen seien und gewährleistet sein müsse, dass die Quellen zuverlässig sind.

All dies habe dem klagenden Unternehmen einen schwerwiegenden Schaden verursacht, der nicht nur wirtschaftlicher Art sei, sondern auch das berufliche Ansehen und die Glaubwürdigkeit betreffe.


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