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Document 62013TN0038

    Rechtssache T-38/13: Klage, eingereicht am 24. Januar 2013 — Pedro Group/HABM — Cortefiel (PEDRO)

    ABl. C 101 vom 6.4.2013, p. 20–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.4.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 101/20


    Klage, eingereicht am 24. Januar 2013 — Pedro Group/HABM — Cortefiel (PEDRO)

    (Rechtssache T-38/13)

    2013/C 101/44

    Sprache der Klageschrift: Englisch

    Verfahrensbeteiligte

    Klägerin: Pedro Group Pte Ltd (Singapur, Singapur) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Brandreth)

    Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

    Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Cortefiel, SA (Madrid, Spanien)

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 26. November 2012 (Sache R 0271/2011-4) teilweise aufzuheben: Aufhebung des Teils der Entscheidung, der einen Teil der Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 17. Dezember 2010 aufgehoben und die Gemeinschaftsmarkenanmeldung der Klägerin für bestimmte Waren der Klasse 25 zurückgewiesen hat;

    dem Beklagten die der Klägerin vor der Beschwerdekammer und dem Gericht entstandenen Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

    Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „PEDRO“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 35 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 7 541 857.

    Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

    Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 1 252 899 der Bildmarke „Pedro del Hierro“ in schwarz-weiß für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 9, 14, 18, 25, 35 und 42 sowie internationale Registrierung Nr. 864 740 der Bildmarke „Pedro del Hierro“ in schwarz-weiß für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 14, 25 und 35, für die Wirkung für Bulgarien, Spanien und Rumänien geltend gemacht wird.

    Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs in vollem Umfang.

    Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der angefochtenen Entscheidung, soweit mit ihr der Widerspruch für Waren der Klasse 25 zurückgewiesen wurde, Zurückweisung der Anmeldung für diese Waren und Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen.

    Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, Art. 15 und 42 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.


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