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Document 62013TN0038
Case T-38/13: Action brought on 24 January 2013 — Pedro Group/OHIM — Cortefiel (PEDRO)
Rechtssache T-38/13: Klage, eingereicht am 24. Januar 2013 — Pedro Group/HABM — Cortefiel (PEDRO)
Rechtssache T-38/13: Klage, eingereicht am 24. Januar 2013 — Pedro Group/HABM — Cortefiel (PEDRO)
ABl. C 101 vom 6.4.2013, p. 20–21
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
6.4.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 101/20 |
Klage, eingereicht am 24. Januar 2013 — Pedro Group/HABM — Cortefiel (PEDRO)
(Rechtssache T-38/13)
2013/C 101/44
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Pedro Group Pte Ltd (Singapur, Singapur) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Brandreth)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Cortefiel, SA (Madrid, Spanien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 26. November 2012 (Sache R 0271/2011-4) teilweise aufzuheben: Aufhebung des Teils der Entscheidung, der einen Teil der Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 17. Dezember 2010 aufgehoben und die Gemeinschaftsmarkenanmeldung der Klägerin für bestimmte Waren der Klasse 25 zurückgewiesen hat; |
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dem Beklagten die der Klägerin vor der Beschwerdekammer und dem Gericht entstandenen Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „PEDRO“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 35 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 7 541 857.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 1 252 899 der Bildmarke „Pedro del Hierro“ in schwarz-weiß für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 9, 14, 18, 25, 35 und 42 sowie internationale Registrierung Nr. 864 740 der Bildmarke „Pedro del Hierro“ in schwarz-weiß für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 14, 25 und 35, für die Wirkung für Bulgarien, Spanien und Rumänien geltend gemacht wird.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs in vollem Umfang.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der angefochtenen Entscheidung, soweit mit ihr der Widerspruch für Waren der Klasse 25 zurückgewiesen wurde, Zurückweisung der Anmeldung für diese Waren und Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, Art. 15 und 42 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.