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Document 62013TB0366
Case T-366/13 R: Order of the President of the General Court of 29 August 2013 — France v Commission (Interim relief — State aid — Aid implemented in favour of companies responsible for the public service of providing maritime transport services between Corsica and Marseille — Compensation paid in respect of additional services provided to cover peak periods during the tourist season — Decision classifying that aid as incompatible with the internal market and ordering the recovery of that aid from the recipients — Application for stay of execution — No urgency)
Rechtssache T-366/13 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 29. August 2013 — Frankreich/Kommission (Vorläufiger Rechtsschutz — Staatliche Beihilfen — Beihilfen an Gesellschaften, die mit einer Gemeinwohldienstleistung betraut wurden, die in der Gewährleistung der Seeverbindung zwischen Korsika und Marseille besteht — Ausgleichszahlungen für einen Zusatzdienst zum Grunddienst, der die touristische Hauptsaison abdecken soll — Entscheidung, die diese Ausgleichszahlungen als mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfen einstuft und ihre Rückforderung von den Begünstigten anordnet — Antrag auf Aussetzung des Vollzugs — Fehlende Dringlichkeit)
Rechtssache T-366/13 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 29. August 2013 — Frankreich/Kommission (Vorläufiger Rechtsschutz — Staatliche Beihilfen — Beihilfen an Gesellschaften, die mit einer Gemeinwohldienstleistung betraut wurden, die in der Gewährleistung der Seeverbindung zwischen Korsika und Marseille besteht — Ausgleichszahlungen für einen Zusatzdienst zum Grunddienst, der die touristische Hauptsaison abdecken soll — Entscheidung, die diese Ausgleichszahlungen als mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfen einstuft und ihre Rückforderung von den Begünstigten anordnet — Antrag auf Aussetzung des Vollzugs — Fehlende Dringlichkeit)
ABl. C 298 vom 12.10.2013, p. 7–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. C 298 vom 12.10.2013, p. 6–6
(HR)
12.10.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 298/7 |
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 29. August 2013 — Frankreich/Kommission
(Rechtssache T-366/13 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Beihilfen an Gesellschaften, die mit einer Gemeinwohldienstleistung betraut wurden, die in der Gewährleistung der Seeverbindung zwischen Korsika und Marseille besteht - Ausgleichszahlungen für einen Zusatzdienst zum Grunddienst, der die touristische Hauptsaison abdecken soll - Entscheidung, die diese Ausgleichszahlungen als mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfen einstuft und ihre Rückforderung von den Begünstigten anordnet - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit)
2013/C 298/11
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragstellerin: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: E. Belliard, N. Rouam, G. de Bergues und D. Colas)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Afonso und B. Stromsky)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung C (2013) 1926 final der Kommission vom 2. Mai 2013 betreffend die staatliche Beihilfe SA.22843 (2012/C) (ex 2012/NN), die Frankreich der Société Nationale Corse Méditerranée und der Compagnie Méridionale de Navigation gewährt hat
Tenor
1. |
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |