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Document 62013CN0640
Case C-640/13: Action brought on 4 December 2013 — European Commission v United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland
Rechtssache C-640/13: Klage, eingereicht am 4. Dezember 2013 — Europäische Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Rechtssache C-640/13: Klage, eingereicht am 4. Dezember 2013 — Europäische Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
ABl. C 78 vom 15.3.2014, p. 2–3
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.3.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 78/2 |
Klage, eingereicht am 4. Dezember 2013 — Europäische Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
(Rechtssache C-640/13)
2014/C 78/04
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und W. Roels)
Beklagter: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
festzustellen, dass das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 3 EUV verstoßen hat, dass es rückwirkend das Recht der Steuerzahler eingeschränkt hat, Steuern zurückzufordern, die unionsrechtswidrig erhoben worden waren; |
— |
dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland die Kosten aufzuerlegen. |
In Rede stehende nationale Rechtsvorschrift
Section 107 des Finance Act 2007 nimmt Steuerzahlern rückwirkend das Recht, unrechtmäßig erhobene Steuern zurückzufordern
Klagegründe und wesentliche Argumente
In Ermangelung unionsrechtlicher Vorschriften in diesem Bereich sei es Sache des nationalen Rechts jedes Mitgliedstaats, die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für Klagen zur Geltendmachung der den Bürgern nach dem Unionsrecht zustehenden Rechte festzulegen. Diese Verfahrensautonomie unterliege jedoch der Beachtung der Grundsätze der Effektivität und der Äquivalenz und anderen allgemein anwendbaren Rechtsgrundsätzen wie z. B. der Rechtssicherheit und dem Vertrauensschutz. Section 107 des Finance Act 2007 beachte diese Grundsätze nicht und verstoße daher gegen Art. 4 Abs. 3 EUV.