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Document 62013CN0640

    Rechtssache C-640/13: Klage, eingereicht am 4. Dezember 2013 — Europäische Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

    ABl. C 78 vom 15.3.2014, p. 2–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.3.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 78/2


    Klage, eingereicht am 4. Dezember 2013 — Europäische Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

    (Rechtssache C-640/13)

    2014/C 78/04

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und W. Roels)

    Beklagter: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    festzustellen, dass das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 3 EUV verstoßen hat, dass es rückwirkend das Recht der Steuerzahler eingeschränkt hat, Steuern zurückzufordern, die unionsrechtswidrig erhoben worden waren;

    dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland die Kosten aufzuerlegen.

    In Rede stehende nationale Rechtsvorschrift

    Section 107 des Finance Act 2007 nimmt Steuerzahlern rückwirkend das Recht, unrechtmäßig erhobene Steuern zurückzufordern

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    In Ermangelung unionsrechtlicher Vorschriften in diesem Bereich sei es Sache des nationalen Rechts jedes Mitgliedstaats, die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für Klagen zur Geltendmachung der den Bürgern nach dem Unionsrecht zustehenden Rechte festzulegen. Diese Verfahrensautonomie unterliege jedoch der Beachtung der Grundsätze der Effektivität und der Äquivalenz und anderen allgemein anwendbaren Rechtsgrundsätzen wie z. B. der Rechtssicherheit und dem Vertrauensschutz. Section 107 des Finance Act 2007 beachte diese Grundsätze nicht und verstoße daher gegen Art. 4 Abs. 3 EUV.


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