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Document 62012FN0002

    Rechtssache F-2/12: Klage, eingereicht am 9. Januar 2012 — ZZ/Kommission und EMA

    ABl. C 184 vom 23.6.2012, p. 21–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    23.6.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 184/21


    Klage, eingereicht am 9. Januar 2012 — ZZ/Kommission und EMA

    (Rechtssache F-2/12)

    2012/C 184/45

    Verfahrenssprache: Bulgarisch

    Parteien

    Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Ekimdzhiev, K. Boncheva und G. Chernicherska)

    Beklagte: Europäische Kommission und Europäische Arzneimittel-Agentur

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Erstens Aufhebung der Beschlüsse der Kommission über die Erstellung und Annahme der dem EMA-Verwaltungsrat im Rahmen des Verfahrens der Auswahl und Ernennung des Exekutivdirektors dieser Agentur vorgelegten Vorauswahlliste, zweitens Aufhebung der Ernennung eines anderen Bewerbers auf diese Stelle und drittens Ersatz des angeblich erlittenen immateriellen Schadens

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    den ihm mit E-Mail vom 14. März 2011 mitgeteilten Beschluss des Vorauswahlausschusses über die Erstellung einer dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen der Europäischen Kommission vorzulegenden Liste von Bewerbern aufzuheben;

    den ihm mit E-Mail vom 14. März 2011 mitgeteilten vorbereitenden Beschluss des Beratenden Ausschusses für Ernennungen der Europäischen Kommission vom 14. März 2011, die vier in die Liste des Vorauswahlausschusses aufgenommenen Bewerber zu einem Gespräch mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen einzuladen, aufzuheben;

    den ihm mit E-Mail vom 14. März 2011 mitgeteilten Beschluss des Beratenden Ausschusses für Ernennungen der Europäischen Kommission vom 14. März 2011, die Bewertung des Vorauswahlausschusses hinsichtlich der besseren Eignung der vier in die Liste des Vorauswahlausschusses aufgenommenen Bewerber zu übernehmen, aufzuheben;

    den Beschluss der Europäischen Kommission vom 20. April 2011 über die Erstellung einer Liste mit vorausgewählten Bewerbern aufzuheben;

    den Beschluss der Europäischen Kommission vom 6. Oktober 2011, mit dem die gemäß Art. 90 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften eingelegte Beschwerde zurückgewiesen und der Beschluss der Europäischen Kommission vom 20. April 2011 über die Erstellung einer Liste mit vorausgewählten Bewerbern näher begründet wird, aufzuheben;

    den Beschluss des Verwaltungsrats der EMA vom 6. Oktober 2011 über die Ernennung des Exekutivdirektors der EMA, gegen den bei der Anstellungsbehörde gemäß Art. 90 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften Beschwerde eingelegt worden ist, nach dem in Art. 91 Abs. 4 des Statuts vorgesehenen Verfahren aufzuheben;

    einen angemessenen Ersatz für den erlittenen immateriellen Schaden festzusetzen;

    der Kommission und der EMA die Kosten aufzuerlegen.


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