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Document 62012CN0606

    Rechtssache C-606/12: Vorabentscheidungsersuchen des Commissione tributaria provinciale di Genova (Italien), eingereicht am 24. Dezember 2012 — Dresser Rand SA/Agenzia delle Entrate — Direzione Provinciale Ufficio Controlli

    ABl. C 101 vom 6.4.2013, p. 7–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.4.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 101/7


    Vorabentscheidungsersuchen des Commissione tributaria provinciale di Genova (Italien), eingereicht am 24. Dezember 2012 — Dresser Rand SA/Agenzia delle Entrate — Direzione Provinciale Ufficio Controlli

    (Rechtssache C-606/12)

    2013/C 101/14

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Vorlegendes Gericht

    Commissione tributaria provinciale di Genova

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Klägerin: Dresser Rand SA

    Beklagte: Agenzia delle Entrate — Direzione Provinciale Ufficio Controlli

    Vorlagefragen

    1.

    Kann ein Umsatz, der darin besteht, dass Gegenstände von einem Mitgliedstaat in das italienische Hoheitsgebiet verbracht werden, um zu prüfen, ob sie sich mit anderen im Inland erworbenen Gegenständen zusammenfügen lassen, ohne dass irgendein Eingriff an den nach Italien eingeführten Gegenständen vorgenommen wird, unter die Wendung „Arbeiten an diesem Gegenstand“ in Art. 17 Abs. 2 Buchst. f der Richtlinie 2006/112 (1) fallen, und ist es dabei von Nutzen, die Art der zwischen F.B. ITMI und DR-IT erfolgten Umsätze zu beurteilen?

    2.

    Ist Art. 17 Abs. 2 Buchst. f der Richtlinie 2006/112 dahin auszulegen, dass er die Mitgliedstaaten daran hindert, in ihren Rechtsvorschriften oder ihrer Praxis vorzusehen, dass die Versendung oder Beförderung von Gegenständen nur dann als Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat zu behandeln ist, wenn die Gegenstände in den Mitgliedstaat zurückkehren, von dem aus sie ursprünglich versandt oder befördert worden waren?


    (1)  ABl. L 347, S. 1.


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