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Document 62012CA0181
Case C-181/12: Judgment of the Court (Third Chamber) of 17 October 2013 (request for a preliminary ruling from the Finanzgericht Düsseldorf — Germany) — Yvon Welte v Finanzamt Velbert (Free movement of capital — Articles 56 EC to 58 EC — Inheritance tax — Deceased person and heir resident in a third country — Estate — Immovable property located in a Member State — Right to an allowance against the taxable value — Different treatment of residents and non-residents)
Rechtssache C-181/12: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 17. Oktober 2013 (Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf — Deutschland) — Yvon Welte/Finanzamt Velbert (Freier Kapitalverkehr — Art. 56 EG bis 58 EG — Erbschaftsteuern — Erblasser und Erbe mit Wohnsitz in einem Drittland — Nachlassvermögen — In einem Mitgliedstaat belegenes Grundstück — Anspruch auf Inanspruchnahme eines Freibetrags auf die Steuerbemessungsgrundlage — Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden)
Rechtssache C-181/12: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 17. Oktober 2013 (Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf — Deutschland) — Yvon Welte/Finanzamt Velbert (Freier Kapitalverkehr — Art. 56 EG bis 58 EG — Erbschaftsteuern — Erblasser und Erbe mit Wohnsitz in einem Drittland — Nachlassvermögen — In einem Mitgliedstaat belegenes Grundstück — Anspruch auf Inanspruchnahme eines Freibetrags auf die Steuerbemessungsgrundlage — Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden)
ABl. C 367 vom 14.12.2013, p. 11–12
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
14.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 367/11 |
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 17. Oktober 2013 (Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf — Deutschland) — Yvon Welte/Finanzamt Velbert
(Rechtssache C-181/12) (1)
(Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG bis 58 EG - Erbschaftsteuern - Erblasser und Erbe mit Wohnsitz in einem Drittland - Nachlassvermögen - In einem Mitgliedstaat belegenes Grundstück - Anspruch auf Inanspruchnahme eines Freibetrags auf die Steuerbemessungsgrundlage - Unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden)
2013/C 367/18
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Finanzgericht Düsseldorf
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Yvon Welte
Beklagter: Finanzamt Velbert
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Finanzgericht Düsseldorf — Auslegung der Art. 63 AEUV und 65 AEUV — Regelung eines Mitgliedstaats über die Erbschaftsteuer, die beim Erwerb eines Grundstücks von Todes wegen einen Freibetrag von 2 000 Euro vorsieht, wenn sowohl der Erblasser seinen Wohnsitz in einem Drittstaat hatte als auch der Erbe in einem solchen Staat wohnt, während der Freibetrag im Fall des Wohnsitzes des Erblassers oder des Erben in dem betreffenden Mitgliedstaat 500 000 Euro beträgt
Tenor
Die Art. 56 EG und 58 EG sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats über die Berechnung von Erbschaftsteuern entgegenstehen, die für den Fall des Erwerbs eines im Gebiet dieses Staates belegenen Grundstücks durch Erbanfall vorsieht, dass der Freibetrag auf die Steuerbemessungsgrundlage dann, wenn der Erblasser und der Erwerber — wie unter den Umständen des Ausgangsverfahrens — zum Zeitpunkt des Erbfalls ihren Wohnsitz in einem Drittland wie der Schweizerischen Eidgenossenschaft hatten, niedriger ist als der Freibetrag, der zur Anwendung gekommen wäre, wenn zumindest eine dieser beiden Personen zu diesem Zeitpunkt ihren Wohnsitz in dem genannten Mitgliedstaat gehabt hätte.
(1) ABl. C 174 vom 16.06.2012.