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Document 62011TB0087
Case T-87/11 R: Order of the President of the General Court of 9 June 2011 — GRP Security v Court of Auditors (Interim measures — Public service contracts — Finding that there were irregularities in certain documents provided by the successful tenderer — Decisions imposing administrative sanctions on the successful tenderer and unilateral termination of the contract — Application for suspension of the operation of a measure — Lack of urgency)
Rechtssache T-87/11 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 9. Juni 2011 — GRP Security/Rechnungshof (Vorläufiger Rechtsschutz — Öffentliche Dienstleistungsaufträge — Feststellung von Unregelmäßigkeiten in einigen der vom Zuschlagsempfänger vorgelegten Unterlagen — Entscheidungen, mit denen gegen den Zuschlagsempfänger eine verwaltungsrechtliche Sanktion verhängt und der Vertrag einseitig aufgelöst wird — Antrag auf Aussetzung des Vollzugs — Fehlende Dringlichkeit)
Rechtssache T-87/11 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 9. Juni 2011 — GRP Security/Rechnungshof (Vorläufiger Rechtsschutz — Öffentliche Dienstleistungsaufträge — Feststellung von Unregelmäßigkeiten in einigen der vom Zuschlagsempfänger vorgelegten Unterlagen — Entscheidungen, mit denen gegen den Zuschlagsempfänger eine verwaltungsrechtliche Sanktion verhängt und der Vertrag einseitig aufgelöst wird — Antrag auf Aussetzung des Vollzugs — Fehlende Dringlichkeit)
ABl. C 219 vom 23.7.2011, p. 17–18
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
23.7.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 219/17 |
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 9. Juni 2011 — GRP Security/Rechnungshof
(Rechtssache T-87/11 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Feststellung von Unregelmäßigkeiten in einigen der vom Zuschlagsempfänger vorgelegten Unterlagen - Entscheidungen, mit denen gegen den Zuschlagsempfänger eine verwaltungsrechtliche Sanktion verhängt und der Vertrag einseitig aufgelöst wird - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit)
2011/C 219/27
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Antragstellerin: GRP Security (Bertrange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Osch)
Antragsgegner: Rechnungshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier und J. Vermer)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung vom 14. Januar 2011, mit der der Rechnungshof von der Klägerin Schadensersatz in Höhe von 16 000 Euro verlangt und sich vorbehält, weitere Schadensersatzforderungen geltend zu machen, sowie der Entscheidung vom 14. Januar 2011, mit der die Klägerin als verwaltungsrechtliche Sanktion vorläufig für die Dauer von drei Monaten von künftigen Aufträgen und von durch den Haushaltsplan der Europäischen Union finanzierten Beihilfen ausgeschlossen wird
Tenor
1. |
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |