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Document 62011TA0010

    Rechtssache T-10/11 P: Urteil des Gerichts vom 29. November 2011 — Birkhoff/Kommission (Rechtsmittel — Öffentlicher Dienst — Beamte — Familienzulagen — Zulage für ein unterhaltsberechtigtes Kind — Kind, das an einer schweren Krankheit leidet, die es ihm unmöglich macht, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten — Weigerung, die Zahlung der Zulage zu verlängern)

    ABl. C 25 vom 28.1.2012, p. 51–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    28.1.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 25/51


    Urteil des Gerichts vom 29. November 2011 — Birkhoff/Kommission

    (Rechtssache T-10/11 P) (1)

    (Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Familienzulagen - Zulage für ein unterhaltsberechtigtes Kind - Kind, das an einer schweren Krankheit leidet, die es ihm unmöglich macht, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten - Weigerung, die Zahlung der Zulage zu verlängern)

    (2012/C 25/98)

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Verfahrensbeteiligte

    Rechtsmittelführer: Gerhard Birkhoff (Weitnau, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Inzillo)

    Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

    Gegenstand

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 27. Oktober 2010, Birkhoff/Kommission (F-60/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

    Tenor

    1.

    Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 27. Oktober 2010, Birkhoff/Kommission (F-60/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wird aufgehoben.

    2.

    Die Rechtssache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen.

    3.

    Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


    (1)  ABl. C 55 vom 19.2.2011.


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