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Document 62011CN0095

    Rechtssache C-95/11: Klage, eingereicht am 28. Februar 2011 — Europäische Kommission/Königreich Dänemark

    ABl. C 186 vom 25.6.2011, p. 11–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    25.6.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 186/11


    Klage, eingereicht am 28. Februar 2011 — Europäische Kommission/Königreich Dänemark

    (Rechtssache C-95/11)

    2011/C 186/18

    Verfahrenssprache: Dänisch

    Parteien

    Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal, und H. Peytz, advokat)

    Beklagter: Königreich Dänemark

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    festzustellen, dass das Königreich Dänemark dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 9 und 11 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (1) verstoßen hat, das es Nichtsteuerpflichtigen erlaubt, einer Mehrwertsteuergruppe beizutreten;

    dem Königreich Dänemark die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Richtlinie 2006/112 erlaubt es zur Verwaltungsvereinfachung und zur Vorbeugung gegenüber bestimmten Missbrauchsformen den Mitgliedstaaten, mehrere Steuerpflichtige zusammen als einen Steuerpflichtigen zu behandeln. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Richtlinie es nicht zulasse, dass Nichtsteuerpflichtige solchen Mehrwertsteuergruppen beiträten und auf diese Weise den Rechten und Pflichten unterstellt würden, die die Steuerpflichtigen träfen. Das dänische Gesetz, das es Nichtsteuerpflichtigen erlaube, einer Mehrwertsteuergruppe beizutreten, stehe daher nicht im Einklang mit dieser Richtlinie.


    (1)  ABl. L 347, S. 1.


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