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Document 62010CN0198

    Rechtssache C-198/10: Vorabentscheidungsersuchen des Corte d’Appello di Milano (Italien), eingereicht am 23. April 2010 — Cassina Spa/Alivar Srl, Galliani Host Arredamenti Srl

    ABl. C 179 vom 3.7.2010, p. 20–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    3.7.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 179/20


    Vorabentscheidungsersuchen des Corte d’Appello di Milano (Italien), eingereicht am 23. April 2010 — Cassina Spa/Alivar Srl, Galliani Host Arredamenti Srl

    (Rechtssache C-198/10)

    (2010/C 179/34)

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Vorlegendes Gericht

    Corte d’Appello di Milano

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Klägerin: Cassina Spa

    Beklagte: Alivar Srl, Galliani Host Arredamenti Srl

    Vorlagefragen

    1.

    Sind die Art. 17 und 19 der Richtlinie 98/71/EG (1) dahin auszulegen, dass die dem Mitgliedstaat eingeräumte Befugnis, den Umfang des urheberrechtlichen Schutzes und die Voraussetzungen, denen dieser Schutz unterliegt, autonom festzulegen, auch den Ausschluss dieses Schutzes umfassen kann, wenn ein — nicht vom Inhaber des Urheberrechts an Mustern und Modellen ermächtigter — Dritter in dem betreffenden Staat bereits nach diesen — vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der nationalen Umsetzungsvorschriften gemeinfreien — Mustern und Modellen gefertigte Produkte hergestellt und vertrieben hat?

    2.

    Sind die Art. 17 und 19 der Richtlinie 98/71/EG dahin auszulegen, dass die dem Mitgliedstaat eingeräumte Befugnis, den Umfang des Schutzes und die Voraussetzungen, denen dieser Schutz unterliegt, autonom festzulegen, auch den Ausschluss dieses Schutzes umfassen kann, wenn ein — nicht vom Inhaber des Urheberrechts an Mustern und Modellen ermächtigter — Dritter in dem betreffenden Staat bereits nach diesen Mustern und Modellen gefertigte Produkte hergestellt und vertrieben hat und wenn dieser Ausschluss in den Grenzen der vorherigen Nutzung gilt?


    (1)  ABl. L 289, S. 28.


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