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Document 62010CA0459

    Rechtssache C-459/10 P: Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 21. Juli 2011 — Freistaat Sachsen, Land Sachsen-Anhalt/Europäische Kommission (Rechtsmittel — Staatliche Beihilfen — Beihilfe zugunsten eines Ausbildungsvorhabens für bestimmte Arbeitsplätze im neuen Zentrum von DHL am Flughafen Leipzig/Halle — Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung, mit der ein Teil der Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird — Prüfung der Erforderlichkeit der Beihilfe — Nichtberücksichtigung der Anreizeffekte der Beihilfe und ihrer positiven externen Effekte für die Standortwahl)

    ABl. C 269 vom 10.9.2011, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.9.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 269/17


    Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 21. Juli 2011 — Freistaat Sachsen, Land Sachsen-Anhalt/Europäische Kommission

    (Rechtssache C-459/10 P) (1)

    (Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten eines Ausbildungsvorhabens für bestimmte Arbeitsplätze im neuen Zentrum von DHL am Flughafen Leipzig/Halle - Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung, mit der ein Teil der Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Prüfung der Erforderlichkeit der Beihilfe - Nichtberücksichtigung der Anreizeffekte der Beihilfe und ihrer positiven externen Effekte für die Standortwahl)

    2011/C 269/28

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Verfahrensbeteiligte

    Rechtsmittelführer: Freistaat Sachsen, Land Sachsen-Anhalt (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Rosenfeld)

    Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Martenczuk)

    Gegenstand

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. Juli 2010, Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt/Kommission (T-396/08), mit dem das Gericht die Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/878/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten von DHL gewähren will (ABl. L 312, S. 31), abgewiesen hat — Ausbildungsbeihilfe — Entscheidung, mit der ein Teil der Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird — Fehlerhafte Prüfung der Erforderlichkeit der Beihilfe — Nichtbeachtung der positiven externen Effekte der Beihilfe und ihrer Anreizeffekte für die Standortwahl

    Tenor

    1.

    Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

    2.

    Der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt tragen die Kosten.


    (1)  ABl. C 317 vom 20.11.2010.


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