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Document 62009TO0176
Order of the General Court (Seventh Chamber) of 24 May 2011. # Government of Gibraltar v European Commission. # Action for annulment - Directive 92/43/EEC - Conservation of natural habitats and of wild fauna and flora - Decision 2009/95/EC - List of sites of Community importance for the Mediterranean biogeographical region - Inclusion in the site of Community importance called ‘Estrecho oriental’ of an area of the territorial waters of Gibraltar and of an area of the high seas - Partial annulment - Non-severability - Inadmissibility. # Case T-176/09.
Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 24. Mai 2011.
Government of Gibraltar gegen Europäische Kommission.
Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Entscheidung 2009/95/EG - Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeografischen Region - Einbeziehung eines Abschnitts der Hoheitsgewässer von Gibraltar und eines Bereichs auf hoher See in das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung namens "Estrecho Oriental" - Teilweise Nichtigerklärung - Untrennbarkeit - Unzulässigkeit.
Rechtssache T-176/09.
Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 24. Mai 2011.
Government of Gibraltar gegen Europäische Kommission.
Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Entscheidung 2009/95/EG - Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeografischen Region - Einbeziehung eines Abschnitts der Hoheitsgewässer von Gibraltar und eines Bereichs auf hoher See in das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung namens "Estrecho Oriental" - Teilweise Nichtigerklärung - Untrennbarkeit - Unzulässigkeit.
Rechtssache T-176/09.
Sammlung der Rechtsprechung 2011 II-00150*
ECLI identifier: ECLI:EU:T:2011:239
Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 24. Mai 2011 – Government of Gibraltar/Kommission
(Rechtssache T‑176/09)
„Nichtigkeitsklage – Richtlinie 92/43/EWG – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Entscheidung 2009/95/EG – Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeografischen Region – Einbeziehung eines Abschnitts der Hoheitsgewässer von Gibraltar und eines Bereichs auf hoher See in das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung namens „Estrecho Oriental“ – Teilweise Nichtigerklärung – Untrennbarkeit – Unzulässigkeit“
1. Nichtigkeitsklage – Gegenstand – Teilnichtigerklärung – Voraussetzung – Abtrennbarkeit der angefochtenen Vorschriften – Bestimmungen einer Entscheidung der Kommission, mit der die Fläche eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgedehnt wird – Nichtigerklärung, die eine wesentliche inhaltliche Änderung der Entscheidung nach sich zieht – Unzulässigkeit (Art. 230 EG; Richtlinie 92/43 des Rates; Entscheidung 2009/95 der Kommission) (vgl. Randnrn. 34, 37-42)
2. Verfahren – Unzulässigkeit der Klagen – Beurteilung nach der Lage zum Zeitpunkt des Eingangs der Klageschrift – Unzulässige Klage – Entscheidung, die während des Verfahrens die angefochtene Entscheidung ersetzt – Keine Auswirkung auf die Beurteilung der Zulässigkeit der Klage (vgl. Randnrn. 47-49)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/95/EG der Kommission vom 12. Dezember 2008 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung einer zweiten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der mediterranen biogeografischen Region (ABl. 2009, L 43, S. 393), soweit mit ihr das Gebiet namens „Estrecho Oriental“ (ES6120032) um die Hoheitsgewässer von Gibraltar (sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebiets UKGIB0002) und einen Bereich auf hoher See erweitert wird |
Tenor
1. |
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
2. |
Das Government of Gibraltar trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission. |
3. |
Das Königreich Spanien und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland tragen ihre eigenen Kosten. |