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Document 62009FA0096

    Rechtssache F-96/09: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 18. September 2012 — Cuallado Martorell/Kommission (Öffentlicher Dienst — Allgemeines Auswahlverfahren — Nichtzulassung zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung infolge der in den schriftlichen Prüfungen erzielten Ergebnisse — Anträge auf Überprüfung — Spezifisches Recht der Bewerber auf Zugang zu bestimmten, sie betreffenden Informationen — Gegenstand und Umfang — Recht auf Zugang zu den korrigierten schriftlichen Prüfungsarbeiten — Fehlen)

    ABl. C 46 vom 16.2.2013, p. 26–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    16.2.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 46/26


    Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 18. September 2012 — Cuallado Martorell/Kommission

    (Rechtssache F-96/09) (1)

    (Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung infolge der in den schriftlichen Prüfungen erzielten Ergebnisse - Anträge auf Überprüfung - Spezifisches Recht der Bewerber auf Zugang zu bestimmten, sie betreffenden Informationen - Gegenstand und Umfang - Recht auf Zugang zu den korrigierten schriftlichen Prüfungsarbeiten - Fehlen)

    2013/C 46/46

    Verfahrenssprache: Spanisch

    Parteien

    Klägerin: Eva Cuallado Martorell (Augsburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: M. Díez Lorenzo)

    Beklagte: Europäischen Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Eggers und J. Baquero Cruz)

    Gegenstand der Rechtssache

    Öffentlicher Dienst — Klage auf Aufhebung der Entscheidung, die Klägerin nicht zu den mündlichen Prüfungen des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/130/08 zuzulassen und ihr den Zugang zu den korrigierten schriftlichen Prüfungsarbeiten zu verweigern, sowie auf rückwirkende Aufhebung der nach den Ergebnissen des Auswahlverfahrens veröffentlichten Reserveliste

    Tenor des Urteils

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten von Frau Cuallado Martorell.


    (1)  ABl. C 148 vom 5.6.2010, S. 54.


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