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Document 62009CN0290

    Rechtssache C-290/09: Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo per la Sardegna (Italien) eingereicht am 27. Juli 2009 — Telecom Italia SpA/Regione autonoma della Sardegna

    ABl. C 233 vom 26.9.2009, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.9.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 233/10


    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo per la Sardegna (Italien) eingereicht am 27. Juli 2009 — Telecom Italia SpA/Regione autonoma della Sardegna

    (Rechtssache C-290/09)

    2009/C 233/16

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Vorlegendes Gericht

    Tribunale Amministrativo per la Sardegna

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Klägerin: Telecom Italia SpA

    Beklagte: Regione autonoma della Sardegna

    Vorlagefragen

    1.

    Sind die vorstehend in Nr. 10 dargelegten Bestimmungen der Richtlinie 2004/18/EG (1) über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge dahin auszulegen, dass sie es einer zu gründenden Arbeitsgemeinschaft, zu der u. a. eine staatliche Einrichtung der vorstehend in Nr. 12 beschriebenen Art gehört, verbieten, an einer Ausschreibung von Aufträgen für Dienstleistungen wie die Dokumentation, Verbreitung und Realisierung des „Homogenen Systems einer visuellen Identität der kulturellen Stätten und Einrichtungen: kulturelles Erbe Sardiniens“, die Gegenstand der von der Regione Sardegna durchgeführten Ausschreibung sind, teilzunehmen?

    2.

    Verstoßen die Bestimmungen der italienischen Regelung in Art. 3 Abs. 22 und 19 des mit dem Decreto Legislativo Nr. 163/2006 erlassenen Codice dei contratti pubblici (wonach „[d]er Begriff ‚Wirtschaftsteilnehmer‘ … Unternehmer, Lieferanten und Dienstleistungserbringer oder eine Gruppe oder ein Konsortium von diesen [umfasst]“, und „[d]ie Begriffe ‚Unternehmer‘, ‚Lieferant‘ und ‚Dienstleistungserbringer‘ … eine natürliche oder eine juristische Person oder eine Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit einschließlich der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung [EWIV] im Sinne des Decreto Legislativo Nr. 240 vom 23. Juni 1991 [bezeichnen], die die Ausführung von Bauleistungen oder die Errichtung von Bauwerken, die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen ‚auf dem Markt anbieten‘“) und in Art. 34 des Codice dei contratti pubblici (worin die zur Teilnahme an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge berechtigten Personen erwähnt sind) gegen die Richtlinie 2004/18, wenn man diese dahin auslegt, dass sie die Teilnahme den Leistungserbringern vorbehält, die derartige Tätigkeiten gewerbsmäßig ausüben, so dass öffentliche Einrichtungen ausgeschlossen sind, die hauptsächlich zu anderen Zwecken als zu Erwerbszwecken, wie zu Forschungszwecken, tätig sind?


    (1)  ABl. L 134, S. 114.


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