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Document 62009CN0223

    Rechtssache C-223/09: Klage, eingereicht am 18. Juni 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Polen

    ABl. C 233 vom 26.9.2009, p. 3–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.9.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 233/3


    Klage, eingereicht am 18. Juni 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Polen

    (Rechtssache C-223/09)

    2009/C 233/03

    Verfahrenssprache: Polnisch

    Parteien

    Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: O. Beynet und M. Kaduczak)

    Beklagte: Republik Polen

    Anträge

    Die Kommission beantragt,

    festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/89/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission ihren Erlass nicht mitgeteilt hat;

    der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 24. Februar 2008 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Einreichung der vorliegenden Klage habe die Beklagte die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Maßnahmen nicht ergriffen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt.


    (1)  ABl. L 33, S. 22.


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