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Document 62007CJ0258

    Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 6. Dezember 2007.
    Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Königreich Schweden.
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/18/EG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Keine fristgerechte Umsetzung.
    Rechtssache C-258/07.

    Sammlung der Rechtsprechung 2007 I-00185*

    ECLI identifier: ECLI:EU:C:2007:767





    Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 6. Dezember 2007 – Kommission/Schweden

    (Rechtssache C‑258/07)

    „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/18/EG – Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge – Keine fristgerechte Umsetzung“

    Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 8)

    Gegenstand

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134, S. 114) nachzukommen

    Tenor

     

    Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

     

    Das Königreich Schweden trägt die Kosten.

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